
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet viele Unternehmen zur Bereitstellung eines Datenschutzbeauftragten.
Für einen Angestellten kann diese komplexe Aufgabe eine große Herausforderung darstellen. Auch die Unternehmen müssen sich gut überlegen, welche Person sie für diese Funktion auswählen. Warum?
- Die Person muss für die Datenschutzaufgaben von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden.
- Es muss eine ausreichende Erfahrung im Bereich Datenschutz vorhanden sein.
- Aus- und Fortbildungen müssen nachgewiesen werden.
- Der Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Kündigungsschutz.
Für viele Unternehmen empfiehlt sich deshalb die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie sich vollkommen auf Ihr Geschäft konzentrieren können und First Class Consults® als externer Dienstleister alle relevanten Prozesse in Ihrem Unternehmen auf die DSGVO anpasst.
Die Leistungen des externen Datenschutzbeauftragten im Überblick:
- Beratung zur betrieblichen Umsetzung und Einhaltung der Datenschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Erstellung und fortschreiben des Sicherheitsprogrammes für Datenschutz und -sicherheit
- Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Unregelmäßige Stichprobenkontrollen der Sicherheit
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Laut Wirtschaftslexikon ist ein Datenschutzbeauftragter ,,eine natürliche Person, die die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen hat‘‘. Dem Datenschutz wird durch die DSGVO eine sehr hohe Bedeutung beigemessen.
Eine Schlüsselrolle nimmt hierbei der Datenschutzbeauftragte ein. Ob die Bestellung des DSB intern oder extern erfolgt, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden.
Der externe Datenschutzbeauftragte wird im Rahmen eines Dienstleistungsverhältnisses für ein Unternehmen tätig und kann die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen. Ihr Vorteil ist hierbei, dass der externe Datenschutzbeauftragte für die Erfüllung der Aufgaben und der ihm vertraglich auferlegten Pflichten in vollem Umfang haftet.
Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie uns jederzeit per Mail oder per Telefon kontaktieren. Wir werden dann gemeinsam das passende Leistungspaket für Ihr Unternehmen ermitteln.
Im Anschluss erfolgt die Benennung des von uns gestellten externen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde. Gleichzeitig starten wir mit der Bestandsaufnahme.
Wir werden Sie bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen hinsichtlich des Datenschutzes jederzeit unterstützen.