Was ist ein “geschäftlicher Versender”?

Ein geschäftlicher Versender versendet Post oder Fracht auf eigene Rechnung. Dessen Verfahren entsprechen gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards, die es gestatten, die betreffende Post oder Fracht mit Nurfracht- bzw. Nurpost-Luftfahrzeugen zu transportieren. Der Transport der Fracht im Bauch eines Passagierflugzeuges ist bei Fracht von einem geschäftlichen Versenders also nicht möglich.

Erlauben es die Vertriebswege, dass die Luftfrachtsendungen den Empfänger ausschließlich mit Nurfracht- oder Nurpostluftfahrzeugen unversehrt und zeitgleich erreichen können, stellt der Status des geschäftlichen Versenders gegebenenfalls eine Alternative zum bekannten Versender dar. Für den geschäftlichen Versender gelten ähnliche Sicherheitsstandards wie für einen bekannten Versender.

Das behördliche Zulassungsverfahren entfällt jedoch. , nachdem der geschäftliche Versender eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, wird er durch einen reglementierten Beauftragten benannt. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen, die bestimmten Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Die Möglichkeit als geschäftlicher Versender Sendungen sicher abzufertigen, ist seit dem 01.04.2016 für Deutschland ausgesetzt, ist jedoch in Europa weiterhin anwendbar. Beschrieben ist die Benennung des geschäftlichen Versenders in Nummer 6.5.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

Für deutsche Unternehmen, die ohne aufwändige Kontrollen Luftfracht versenden möchten, bleibt also seit 2016 nur die Zulassung zum bekannten Versender.

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

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