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10 UE Schulung Auffrischung Sicherheitsbeauftragte

10 UE Fortbildung / Auffrischung für Luftsicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Fortbildung?

Die Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten-Schulung ist für Mitarbeiter,

  • die bereits eine 35 stündige Schulung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert haben
  • und bei einem bekannten Lieferanten, bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten, bzw. Lieferanten angestellt sind und die Funktion als Sicherheitsbeauftragter ausüben.

Grundsätzlich sind Luftsicherheitsschulungen 5 Jahre gültig und müssen vor Ablauf dieser Zeit wiederholt oder, wie bei dieser Schulung, aufgefrischt werden.

Sollte der 5-Jahres-Zeitraum nicht tagesgenau eingehalten werden, muss die gesamte 35-stündige Schulung wiederholt werden.

Sollte Ihre Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter in absehbarer Zeit ablaufen (Gültigkeit Ihrer Schulung), so können Sie diese Qualifikation mit dieser Auffrischungsschulung beibehalten und um weitere 5 Jahre verlängern.

Um die Schulungsvoraussetzungen zu prüfen, benötigen wir eine Kopie Ihrer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG sowie den Nachweis Ihrer vorherigen „Grund-Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.“

Was ist das Fortbildungs-Ziel?

Das Ziel dieser Fortbildung / Auffrischung ist der Erhalt der Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5. Des weiteren werden Ihnen aktuelle Rechtsgrundlagen und Neuerungen in der Luftsicherheit beigebracht, um Ihren Wissensstand auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die Schulungsinhalte sind:

  • Aneignung des Wissens für die internationale, nationale, gemeinschaftliche und interne Qualitätskontrolle
  • Informationen über Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren sowie deren Grenzen und Möglichkeiten
  • Angebrachtes Reagieren auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Fähigkeit zur Identifizierung illegaler / verbotener Materialien und Gegenstände
  • Durchführung interner Audits, interner Qualitätskontrollen und Selbstinspektionen
  • Wichtige Meldeverfahren in der Luftsicherheit
  • Auswirkungen des menschlichen Verhaltens auf das Niveau der Sicherheit
  • Zutrittsberechtigungen und Zugangskontrollen
  • Melden und Anhalten unbefugter Personen
  • Handhabung und Informationen zu Flughafenausweisen
  • Zeitgemäße Bedrohungen, Attentate mit terroristischen Hintergründen und widerrechtliche Eingriffe in die Zivilluftfahrt
  • Neuerungen bei Verordnungen und Rechtsvorschriften
  • Korrekte Durchführung der Sicherheitskontrollen
  • Überprüfung der richtigen Ausführung von Sicherheitskontrollen
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit.

Teilnehmer-Anmeldung

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