22 UE Fortbildung für Kontrollkräfte für Fracht und Post

gem. Kapitel 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998 sowie §9 LuftSiG

Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Fortbildung?

Dies ist eine Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte. Voraussetzung ist natürlich, dass man die grundsätzliche Ausbildung als Luftsicherheitskontrollkraft und die dazugehörige Prüfung schon bestanden hat.

Diese Fortbildung ist gesetzlich vorgegeben und muss jährlich durchgeführt werden um die Qualifikation als Kontrollkraft für Fracht- und Post aufrecht zu erhalten.

Was ist das Ziel der Fortbildung?

Das oberste Ziel der Fortbildung ist, dass Sie weiterhin Ihre Qualifikation als Kontrollkraft für Fracht- und Post (ehemalige Bezeichnung: „Luftsicherheitskontrollkraft für Luftfracht- und Luftpostkontrollen“) aufrechterhalten.

  • Bei dieser Luftsicherheitsschulung für Luftsicherheitskontrollkräfte werden Neuerungen in der Luftsicherheit, bezüglich Luftfracht und Luftpost, besprochen.
  • Des Weiteren werden die Kenntnisse zum Luftsicherheitsgesetz aufgefrischt und neue Methoden von Kontrollen und Sicherheitskontrollen erörtert.

Die Schulungsinhalte sind:

  • Terroranschläge auf Flughäfen und Flugzeuge
  • Rechtsvorschriften in der Luftsicherheit
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette überwachen
  • Auswertung von verbotenen Gegenständen/Materialien
  • Versteckmöglichkeiten für verbotene Gegenstände
  • Verhalten bei Verdacht und beim Auffinden verbotener Gegenstände
  • Verwendung der Sicherheitsausrüstung sowie die Anwendung von Kontrollverfahren
  • Techniken für die Durchsuchung von Hand / Händische Durchsuchung
  • Handhabung der einzusetzenden Sicherheitsausrüstung
  • Angezeigte Bilder von Frachtröntgenanlagen richtig auswerten
  • Zweckgemäße Reaktion bei sicherheitsrelevanten Zwischenfällen
  • Möglichkeiten sowie Grenzen der verwendeten Sicherheitsverfahren und Kontrollverfahren
  • Kenntnisse der internen, gemeinschaftlichen, nationalen und internationalen Qualitätskontrollen
  • Informationen hinsichtlich anzuwendender Sofortmaßnahmen
  • Schutzanforderungen bezogen auf Fracht und Post
  • Anforderungen für die Kontrolle von Post und Fracht
  • Ausnahmen und spezielle Sicherheitsverfahren
  • Beförderungsanforderungen / Anforderungen an den Transport

Preis und Dauer der Schulung

Die Fortbildung wird innerhalb von 16 Unterrichtseinheiten an 2 Tagen absolviert. Sie wird als Präsenzseminar abgehalten.

Auf Anfrage bieten wir Ihnen die Fortbildung auch gerne als Inhouse-Schulung an. Bei Inhouse-Schulungen können Sie Zeit und Ort des Seminars mit uns abstimmen.

Brutto 699,00 € inkl. 111,61 USt.
Netto 587,39 €

Die Schulung auf einen Blick
Thema Jährl. Forbildung LSKK
Kapitel 11.4.3 in Verbindung mit Ziffer 11.2.3.2
Teilnehmer Luftsicherheitskontrollkraft nach §9
Dauer 22 Unterrichtseinheiten
Seminargebühr Brutto 699,00 € inkl. 111,61 € USt.
Netto 587,39 €
Format Präsenzseminar
Schulungs Nr. LS09

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