LBA-Zulassung für Transporteure
Transporteure benötigen seit März 2018 eine aufwändige Zulassung!
Das ist eine Gesetzesänderung, die für viele Unternehmen eine Umstellung mit hohem Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten bedeutet. Sie wissen vermutlich schon, dass Sie als Transporteur seit März 2018 ohne Zulassung keine sichere Fracht (Luftfracht) mehr befördern dürfen.
Im Juli 2021 sind zudem neue Anforderungen im Bereich Personalschulungen in Kraft getreten.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Transporteure, die Luftfracht transportieren wollen, die aber nicht den Status ‘reglementierter Beauftragter’ haben.
Ein Transporteur ohne Status ‘reglementierter Beauftragter’ ist also ein Unternehmen, welches
- von einem reglementierten Beauftragten oder
- von einem bekannten Versender
mit dem sicheren Transport von Luftfracht beauftragt wird.
Diese Transporteure konnten in der Vergangenheit relativ leicht Transportaufträge innerhalb der sicheren Lieferkette übernehmen. Es genügte bisher, wenn der Transporteur einem reglementierten Beauftragten oder einem bekannten Versender eine so genannte „Transporteurserklärung“ unterzeichnete.
Seit März 2018 ist das nicht mehr möglich. Die Transporteurserklärung wurde abgeschafft.
Transporteure benötigen in Zukunft:
- Ein Luftfrachtsicherheitsprogramm
- Einen Sicherheitsbeauftragten, der regelmäßig die vorgeschriebenen Schulungen besucht
- Schulung 11.2.39 für alle Fahrer (nur in Ausnahmen die bis 30.06.2021 erlaubte Schulung des Sicherheitsbewussteseins 11.2.7)
- Eine behördliche Zulassung
- Eine §7 Überprüfung aller Mitarbeiter (Zuverlässigkeitsprüfung)
Einen weiterführenden Artikel mit einem Vergleich der bisherigen Regelung zu den neuen Anforderungen finden Sie hier: behördlich zugelassener Transporteur
Eine kostenlose Broschüre mit Fragen und Antworten zur Transporteurs-Zulassung finden sie hier:
Gratis Download – mit Checkliste.
Für Transporteure ist das Zulassungsverfahren unübersichtliches Neuland.
Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen auf dem Weg zum zugelassenen Transporteur mit diesen Leistungen:
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Transporteur Sicherheitsprogramms
- Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter nach den behördlichen Vorgaben
- Wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Behörde (Zusammenstellung und Einreichung aller Unterlagen)
- Wir begleiten Sie bei der Zulassung und bei Audits durch das Luftfahrtbundesamt
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle betroffenen Mitarbeiter
Unser Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.