Zuverlässigkeitsüberprüfung

Etwas weiter unten finden Sie die Downloads aller Anträge zur Zuverlässigkeitsüberprüfung

Fragen und Antworten zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG

Wer benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Jede Person bzw. jeder Mitarbeiter und Fahrer, der die Abfertigung, den Transport oder Sicherheitskontrollen und die Kontrolle von Luftfracht durchführt, benötigt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz.

Wo beantrage ich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Die Anträge werden durch den Arbeitgeber bei den regionalen Luftsicherheitsbehörden eingereicht. Die Zuständigkeit der jeweiligen Behörde richtet sich nach dem Hauptsitz des Unternehmens.

Was muss ich der Luftsicherheitsbehörde vorlegen?

Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beizulegen. Sollte der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre im Ausland gewohnt haben, so muss noch ein europäisches Führungszeugnis beigefügt werden.

Wie lange ist die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gültig?

Die Gültigkeitsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beträgt fünf Jahre. Sie sollte mindestens 3 Monate vor Ablauf neu beantragt, bzw. verlängert werden.

Welche Kosten kommen auf den Antragsteller zu?

Die Gebühren sind von Luftsicherheitsbehörde zu Luftsicherheitsbehörde unterschiedlich. Sie kostet beispielsweise in Frankfurt ca. 65€, in Hamburg hingegen nur ca. 40€.

Kann mir die Zuverlässigkeitsüberprüfung entzogen werden?

Ja, die Luftsicherheitsbehörde kann Ihnen die ZÜP wieder entziehen, sobald Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen.

Bei minderen Straftaten werden Sie in der Regel vorerst aufgefordert sich zu der Sachlage zu äußern um Ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Luftsicherheit zu bekräftigen. Bei härteren Verstößen wird Ihnen die Zuverlässigkeitsüberprüfung umgehend entzogen. Es ist fast unmöglich diese wieder zu erhalten.

Anträge zum Herunterladen

Hier finden sie die Anträge der verschiedenen Bundesländer bzw. regionalen
Behörden für die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz.

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Baden Württemberg

ZVUE_Antragsformular_Baden_Wuerttemberg.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Berlin Brandenburg

ZVUE_Antragsformular_Berlin_Brandenburg.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Hamburg / Bremen / Schleswig-Holstein / Mecklenburg-Vorpommern

ZVUE_Antragsformular_Hamburg.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Hessen

ZVUE_Antragsformular_Hessen.docx

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Niedersachsen

ZVUE_Antragsformular_Niedersachsen.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Nordbayern

ZVUE_Antragsformular_Nordbayern.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung NRW

ZVUE_Antragsformular_NRW.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Rheinland Pfalz

ZVUE_Antragsformular_Rheinland_Pfalz.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Saarland

ZVUE_Antragsformular_Saarland.docx

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Sachsen

ZVUE_Antragsformular_Sachsen.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Sachsen Anhalt

ZVUE_Antragsformular_Sachsen_Anhalt.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Südbayern

ZVUE_Antragsformular_Suedbayern.pdf

Antrag Zuverlässigkeitsüberprüfung Thüringen

ZVUE_Antragsformular_Thueringen.pdf