Wichtige Änderung der Schulungsanforderungen für Fahrer Luftfracht / Luftpost

Das Luftfahrt-Bundesamt hat eine wichtige Änderung bei Luftsicherheitsschulungen bekannt gegeben.

Aktuell verfügen die meisten Fahrer über eine Schulung gem. Ziffer 11.2.7. Diese wird in Kürze aber nicht mehr ausreichen um sichere Luftfracht zu transportieren.

Alle Fahrer von

  • reglementierten Beauftragten
  • behördlich zugelassenen Transporteuren
  • bekannten Versendern,

die unbeaufsichtigten Zugang zu sicheren Luftfrachtsendungen haben, benötigen bis zum 30.06.2021 eine Schulung gem. Ziffer 11.2.3.9!

Ab dem 01. Juli 2021 wird eine 11.2.7 Schulung nicht mehr anerkannt, wenn der Fahrer das Fahrzeug selbst verschließt und somit unbeaufsichtigten Zugang zu seiner Ladefläche hat.

Eine 11.2.7 Schulung ist nur noch dann ausreichend, wenn das Fahrzeug verplombt oder versiegelt ist. Der Fahrer darf die Plombe bzw. das Siegel nicht selbst anbringen oder entfernen und hat somit keinen Zugang zu seiner im Fahrzeug befindlichen Fracht.

Diese Art von Transporten ist allerdings nur ein sehr kleiner Teil des Großen und Ganzen.

Oft handelt es sich um verschiedene Verladestellen, so dass es meistens kaum in Frage kommen wird, dass die Fahrer, ihr Fahrzeug nicht selbst verschließen und öffnen.

Diese neue und sehr kurzfristige Anforderung resultiert aus der DVO (EU) 2015/1998, welche aufgrund der neuen DVO (EU) 2021/255 aktualisiert wurde.

Bei uns können Sie die 11.2.3.9 Schulung als Online Kurs buchen.

Alle Fahrer, die bereits über eine 11.2.7 Schulung verfügen, erhalten von uns einen Rabatt von 50% auf die Schulung gem. Ziffer 11.2.3.9.

  • Normaler Schulungspreis: Netto 49,58€
  • Unser Angebot für alle Fahrer, die bereits eine 11.2.7 Schulung haben: Netto 24,79€

Seminarbeschreibung und Anmeldung für die Luftsicherheit Online Schulung 11.2.3.9

Gibt es Änderungen für andere Personen?

Und wie siehts aus mit anderen Personen, die unbeaufsichtigten Zugang zu luftfrachtrelevanten Bereichen haben?

Aufgrund unserer Recherchen gehen wir aktuell davon aus, dass für alle anderen Personen, die keine Sicherheitskontrollen durchführen aber dennoch Zugang zu luftfrachtrelevanten Bereichen haben, eine Schulung nach Ziffer 11.2.7 ausreichend ist.

Das betrifft bspw. alle Mitarbeiter mit einer unbeaufsichtigten Zutrittsberechtigung (Schlüssel/Zugangschips) für luftfrachtrelevante Bereiche sowie auch unbeaufsichtigte Reinigungskräfte.

Da uns diese Regelung noch nicht ganz nachvollziehbar erscheint, erkundigen wir uns regelmäßig und halten Sie auf dem Laufenden!

Seminarbeschreibung und Anmeldung für die Luftsicherheit Online Schulung 11.2.3.9