Aktuelle Meldungen Zollrecht / Import / Export
BELGIEN
Seit Januar 2019 herrscht für Belgien eine neue Vorschrift. Diese besagt, dass für den Verkauf von Elektrogeräten und Batterien an Endkunden eine Registrierungs- bzw. Meldepflicht besteht.
Diese Registrierung bzw. Meldung muss zwingend bei der Umweltbehörde geschehen. Hierzu kann mit Beitritt zur RECUPEL oder alternativ zur BEBAT Organisation abgeholfen werden.
Auch muss in diesem Zusammenhang ein Bevollmächtigter benannt werden, der für die Behörde als Ansprechpartner gilt.
TÜRKEI Carnet-ATA
Im Januar wurde in Bezug auf das Carnet-ATA ein Zusatz hinzugefügt.
Neben der allgemeinen Warenauflistung, welche man dem türkischen Zoll bei Einreise übergibt, wird jetzt auch eine elektronische Auflistung benötigt.
Diese erfolgt mittels Excel-Tabelle auf einem USB-Stick oder einer Flash-Disk.
IRAN Carnet-ATA nicht mehr zulässig
Seit Januar 2019 ist die Ausstellung eines Carnet-ATA bis auf weiteres nicht mehr zulässig.
Durch das Inkrafttreten der US-Sanktionen, wurden dem Iran die Ölexporte sowie der internationale Zahlungsverkehr mit der USA untersagt. Unter den neuen Sanktionen fällt der Handel mit Edelmetallen sowie Industriesoftware. Ebenfalls betreffen die Sanktionen den Erwerb von US-Dollar.
Es besteht dennoch die Möglichkeit eine vorrübergehende Einfuhr ohne ein Carnet zu tätigen. Dafür muss der Importeur vorab eine Lizenz zur vorübergehenden Einfuhr beantragen. Allerdings muss der Importeur dazu eine Kaution beim Zoll hinterlegen.