Alarmplan bei dokumentarisch tätigen reglementierten Beauftragten (News)
Sofern ein reglementierter Beauftragter nur dokumentarisch tätig ist, ist kein Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP erforderlich.
Sofern ein reglementierter Beauftragter nur dokumentarisch tätig ist, ist kein Notfallplan gemäß Kapitel 10 des LFSP erforderlich.