Am 28. April 2013 ist die Übergangsfrist für die so genannten anerkannten bekannten Versender ausgelaufen.
Bitte beachten Sie, dass alle anerkannten Versender mittels Sicherheitserklärung als unsicher zu betrachten sind, sofern sie nicht von der Behörde zugelassen worden sind!
Hilfreich ist hier eine dementsprechende Umstellung des Systems in Bezug auf die ggf. automatische Angabe des Sicherheitsstatus.