An einem Betriebsstandort sind Doppelzulassungen (regB / BV) möglich
Datum: 11.02.2013
Ab sofort besteht die Möglichkeit, an einem Betriebsstandort sowohl die Zulassung wie bekannter Versender als auch reglementierter Beauftragter zu erhalten (Doppelzulassung).
Hierbei ist folgendes zu beachten:
- Das Unternehmen muss seine Prozesse am jeweiligen Betriebsstandort zwischen bekanntem Versender und reglementiertem Beauftragten klar trennen. Dies bezüglich müssen jeweils unabhängige Sicherheitsbeauftragte im Rahmen der unterschiedlichen Prozesse genannt werden.
- In-Sich-Geschäfte dürfen nicht ausgeführt werden. Ein Unternehmen mit seinem Status als reglementierter Beauftragter darf nicht den Sicherheitsstatus „SPX by KC“ oder “„SPX by x-ray,…” für Luftfrachtsendungen des “eigenen” bekannten Versenders benennen.
- Die Luftfrachtsendungen dieses “eigenen” bekannten Versenders können im Status “sicher” nur dann an einen unternehmensfremden reglementierten Beauftragten übergeben werden.
- Als reglementierter Beauftragter kann dieses Unternehmen lediglich Luftfrachtsendungen von unternehmensfremden bekannten Versendern als “sicher” bearbeiten.
- Für die Doppelzulassung müssen a) ein Antrag auf Zulassung als bekannter Versender und b) ein Antrag auf Zulassung als reglementierter Beauftragter, einschließlich entsprechender Sicherheitsprogramme, beim LBA eingereicht werden.