An einem Betriebsstandort sind Doppelzulassungen (regB / BV) möglich

Datum: 11.02.2013

Ab sofort besteht die Möglichkeit, an einem Betriebsstandort sowohl die Zulassung wie bekannter Versender als auch reglementierter Beauftragter zu erhalten (Doppelzulassung).

Hierbei ist folgendes zu beachten:

  1. Das Unternehmen muss seine Prozesse am jeweiligen Betriebsstandort zwischen bekanntem Versender und reglementiertem Beauftragten klar trennen. Dies bezüglich müssen jeweils unabhängige Sicherheitsbeauftragte im Rahmen der unterschiedlichen Prozesse genannt werden.
  2. In-Sich-Geschäfte dürfen nicht ausgeführt werden. Ein Unternehmen mit seinem Status als reglementierter Beauftragter darf nicht den Sicherheitsstatus „SPX by KC“ oder “„SPX by x-ray,…” für Luftfrachtsendungen des “eigenen” bekannten Versenders benennen.
  3. Die Luftfrachtsendungen dieses “eigenen” bekannten Versenders können im Status “sicher” nur dann an einen unternehmensfremden reglementierten Beauftragten übergeben werden.
  4. Als reglementierter Beauftragter kann dieses Unternehmen lediglich Luftfrachtsendungen von unternehmensfremden bekannten Versendern als “sicher” bearbeiten.
  5. Für die Doppelzulassung müssen a) ein Antrag auf Zulassung als bekannter Versender und b) ein Antrag auf Zulassung als reglementierter Beauftragter, einschließlich entsprechender Sicherheitsprogramme, beim LBA eingereicht werden.