Behördliche Zulassung für 1.000sten bekannten Versender

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 30. Januar 2013 die 1.000ste behördliche Zulassung zum bekannten Versender ausgesprochen. Seit dem neusten Stand des 31. Januar 2013 wurden insgesamt 1.014 behördliche Zulassungen erteilt. Von den derzeit noch vorliegenden 601 Anträgen sind 412 auditierfähig. Das heißt, dass in den kommenden Tagen und Wochen weitere behördliche Zulassungen ausgesprochen werden können.

Der bekannte Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfracht/Luftpost auf seinem Betriebsgelände oder Betriebsstandort ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird.

Somit muss die identifizierte Luftfracht des bekannten Versenders keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, das den Status als reglementierten Beauftragten besitzt, sofort als „sicher“ übergeben werden.

Stand: 31.01.2013