Bekannte Versender

Definition > bekannter Versender

Bei einem bekannten Versender handelt es sich um ein vom Luftfahrt- Bundesamt zugelassenes Unternehmen, bei dem die Luftfracht als solche identifiziert wird. Die Zulassung gilt je Betriebsstandort.

Bis zum 28.04.2013 sind Versender noch im Rahmen einer Übergangsfrist ohne behördliche Zulassung durch ihre Reglementierten Beauftragten mittels Sicherheitserklärung als bekannte Versender anerkannt. Bekannte Versender haben die Möglichkeit ihre Sendungen sowohl in Passagier- wie auch in Nurfrachtflugzeugen zu befördern.

Sicherheitsstatus > SPX by KC

Zulassungsvoraussetzungen für bekannte Versender

  • formlosen Antrag beim LBA stellen
  • Genehmigungsfähiges Luftfracht- Sicherheitsprogramm (BVSP)
  • Benennung von Sicherheitspersonal
    • eines Luftsicherheitsbeauftragten
    • eines Verantwortlichen für je Niederlassung
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und Schulung für das Sicherheitspersonal
  • Beschäftigungsbezogene Überprüfung und Schulung für das Betriebspersonal
  • Positive Vor-Ort-Bewertung durch Behörde oder unabhängige Validierungsprüfer mittels „Validierungscheckliste“ je Standort

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

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