Erleichterung beim Zoll zwischen EU und China
Im Mai 2014 wurde in Peking das Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) mit der EU und China unterzeichnet. Da in Zukunft die Verfahren vereinfacht werden und Kontrollen zügiger vonstattengehen, hat die Pressemitteilung der EU Kommission dargestellt, dass die Vorteile zu Abkommens Unterzeichnung für zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte in der Senkung der Kosten liegen werden.
Bei Ein- und Ausfuhr und Anerkennung als vertrauenswürdiges Unternehmen, kommen zertifizierte Wirtschaftsbeteiligte durch Verfahrenserleichterung in den Genuss von weniger physischen Zollkontrollen und schnelleren Zollabfertigungen.
Die internationale Lieferkette vom Lieferanten bis zum Endabnehmer zu sichern, ist das Ziel bei einer AEO Zertifizierung. Auf dem Weg zur Zertifizierung des AEO sowie bei der Aufstockung des Zertifikatstatus von AEO-C oder AEO-S auf AEO-F, werden Unternehmen von der Firma First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH unterstützt.