Erleichterung beim Zoll zwischen EU und China
Die EG-Datenbank für Reglementierte Beauftragte und bekannte Versender dient der Überprüfung der sicheren Lieferkette. Sofern ein beteiligtes Unternehmen nicht in der EG-Datenbank enthalten ist, muss die Luftfracht als unsicher deklariert und einer Kontrolle zugeführt werden.
Mit der Erteilung der Zulassung stellt das LBA sicher, dass die erforderlichen Angaben zum Unternehmen spätestens am folgenden Arbeitstag in die „EG-Datenbank der Reglementierten Beauftragten und bekannten Versender“ eingespeist werden. Bei Erfassung in der Datenbank vergibt das LBA für jeden zugelassenen Betriebsstandort eine unikale alphanumerische Kennung im Standardformat. (Zulassungsnummer).
Ein Unternehmen gilt erst als zugelassen, wenn die ihn betreffenden Angaben in die „EG-Datenbank enthalten sind.
Auf der Homepage des Luftfahrt Bundesamtes finden Sie umfangreiche Informationen zur Datenbank für Reglementierte Beauftragte und bekannte Versender sowie Links zu weiterführenden Dokumenten.