Muss ein bekannter Versender seine Luftfracht immer an einen reglementierten Beauftragten übergeben?

Nein. Grundsätzlich steht es dem bekannten Versender frei, wie er seine Luftfracht versendet. Erfolgt der Versand jedoch nicht über einen reglementierten Beauftragten, gilt seine Luftfracht als unsicher und muss vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug kontrolliert werden.

Dies kann zu Zeitverlust als auch zu zusätzlichen Kosten führen.

Hier ein Beispiel:

  1. Durch die zusätzlichen Kontrollen können Slots für die Lastkraftwagen bei den zuständigen Lagerhaltern überschritten werden und dann kann die Luftfracht nicht rechtzeitig angeliefert werden.
  2. Der Flug geht also verspätet, mit einem Delay von mindesten 24 Stunden raus.
  3. Somit können zum Beispiel Techniker, die auf ein Ersatzteil warten, erst wesentlich später darüber verfügen.
  4. Damit bleiben Maschinen oder Produktionswege stehen und es ist mit einem erheblichen Verlust in der Produktivität und somit beim Ertrag zu rechnen.

Will ein bekannter Versender dagegen seine Luftfracht im Status sicher versenden, muss er diese an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Beauftragten, welches den Status als reglementierter Beauftragter besitzt, übergeben.

Dabei gilt es die sichere Lieferkette im Bereich der Luftfracht einzuhalten.

Wenn die Luftfracht in der sicheren Lieferkette transportiert wird und es zu keinen Unregelmäßigkeiten kommt, kann diese ohne weitere Kontrolle in ein Flugzeug verladen werden.

Sollte es aber auf dem Transportweg zu einer Beschädigung kommen, der Karton ist offen, es wurde mit dem Stapler die Sendung beschädigt, das Klebeband wurde entfernt und neuverklebt, ist die Luftfracht unsicher und muss mit mindestens zwei Kontrollmethoden sicher gemacht werden.

Dadurch entstehen natürlich wieder Kosten, die vom Verursacher getragen werden müssen. Im schlimmsten Fall muss die Sendung zum Absender zurückgebracht werden, z.B. wenn diese nicht wieder so verpackt werden kann wie es der Qualitätsstandard des Absenders verlangt.

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