Müssen dem Luftfahrt-Bundesamt Änderungen mit Bezug auf den Zulassungsstatus mitgeteilt werden?

Ja. Sobald ein Unternehmen als bekannter Versender zugelassen ist, muss es dem Luftfahrt-Bundesamt relevante Einzelheiten zeitnah, oder aber spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen mitteilen.

Relevante Änderungen beim bekannten Versender sind zum Beispiel wenn:

  • einer anderen Person die Gesamtverantwortung für die Luftsicherheit übertragen wird, d.h. wenn der so genannte Sicherheitsbeauftragte geändert wird.
  • es Änderungen in der Betriebsstätte oder beiden Verfahren gibt, die höchst wahrscheinlich merkliche Auswirkungen auf die (Luft-)Sicherheit haben.
  • das Unternehmen die Tätigkeit einstellt, keine Luftpost / Luftfracht mehr abfertigt oder die gesetzlichen Anforderungen an den sicheren Versand der Luftfracht nicht mehr erfüllen kann.
  • ein Sicherheitsbeauftragter das Unternehmen verläßt oder für längere Zeit ausfällt.
  • Sie einen anderen Sicherheitsbereich definieren.
  • Sie andere Zugangskontrollen einführen wollen.
  • Sie andere Dokumente verwenden wollen.

Das heißt für Sie:

Wenn sich was ändert, müssen Sie umgehend eine Revision Ihres bekannter Versender Sicherheitsprogramms beim Luftfahrt-Bundesamt einreichen.

Wenn das Luftfahrt-Bundesamt Sie bei einer Qualitätskontrolle vor Ort besucht und auditiert, kann es zu Problemen kommen. Falls dem LBA das aktuelle und geänderte Sicherheitsprogramm nicht vorliegt, kann Ihnen der Status bekannter Versender entzogen werden oder vorübergehend stillgelegt werden.

Sollte es so weit gekommen sein, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Sie müssen im besten Fall (vorübergend stillgelegt) eine neue Prozessbeschreibung einreichen und dazu die Korrektur und Vorbeugemaßnahmen beschreiben, wie Sie in der Zukunft diese Fehler vermeiden wollen.

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne kontaktieren:

Die Erstberatung vor Ort in Ihrem Unternehmen ist unverbindliche und kostenlos.