Was bedeutet es, bekannter Versender zu werden?
Bekannter Versender zu werden, bedeutet, dass Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Zulassung beantragen, mit der es Ihnen erlaubt wird, Ihre Waren/Fracht als sichere Luftfracht zu versenden – ohne dass eine Sicherheitskontrolle, wie z.B. das Röntgen der Fracht, erforderlich wird.
Um bekannter Versender werden zu können, müssen Unternehmen bestimmte gesetzliche Vorrausetzungen erfüllen. Die Zulassung wird beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt, sofern die betreffenden Betriebsstätten in Deutschland liegen.
Nach dem erfolgreichen Zulassungsverfahren, das auch immer eine Vor-Ort-Überprüfung des Betriebsstandortes beinhaltet, erteilt das Luftfahrt-Bundesamt die Zulassung.
Damit verbunden ist der Eintrag des Betriebsstandortes in die EG-Datenbank für reglementierte Beauftragte und bekannte Versender (Regulated Agents and Known Consignors Database, RAKCD). Der Eintrag in die Datenbank gilt gegenüber den anderen an der Lieferkette Beteiligten als Nachweis darüber, dass der Status bekannter Versender erteilt worden ist.
Das Unternehmen unterliegt dann der fortlaufenden Inspektion durch die Behörde und muss die Sicherheitsstandards aufrechterhalten.
Sie müssen sich an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Luftsicherheit halten:
- Sie müssen alle Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen von zugelassenen Ausbildern weiterbilden lassen.
- Sie müssen Sicherheitsbereiche definieren.
- Sie müssen Zugangskontrollen einrichten, und Sie dürfen dort nur bestimmten Mitarbeitern Zugang gewähren.
- Sie müssen die EDV so abstimmen, dass nicht jeder das Ziel und den Weg der Luftfrachtsendung erkennen kann.
- Sie haben eine besondere Verpflichtung die Ware vor unbefugtem Zugriff oder auch Manipulationen zu schützen.
Schulung bekannter Versender
Um die Sicherheit des Luftverkehrs zu gewährleisten müssen die Mitarbeiter beim bekannten Versender entsprechend geschult werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind kompliziert.
Die große Frage lautet: wer braucht denn eigentliche welche Schulung beim bekannten Versender? Wir erläutern Ihnen diese Frage hier kurz und kompakt:
- Jede Person mit einer alleinigen Zutrittsberechtigung zu luftsicherheitsrelevanten Bereichen benötigt eine Schulung des Sicherheitsbewusstseins. Das ist die Schulung gem. Ziffer 11.2.7 und die kürzeste Veranstaltung mit einem Umfang von zwei Unterrichtseinheiten.
- Jede Person, die Sicherheitskontrollen durchführt, also beispielsweise Luftfracht kommissioniert oder verpackt, benötigt eine Schulung gem. Ziffer 11.2.3.9. Dieses Seminar hat einen Umfang von mindestens 6 Unterrichtseinheiten und beinhaltet auch die o.g. Schulung gem. Ziffer 11.2.7.
- Mindestens zwei Personen müssen eine Schulung gem. Ziffer 11.2.5 absolvieren. Diese Bekannter Versender Schulung betrifft den Luftsicherheitsbeauftragten und seine Stellvertretung. Diese Ausbildung zum Luftsicherheitsbeauftragten hat einen Umfang von insgesamt 35 Unterrichtseinheiten und wird in der Regel an 4 Tagen durchgeführt. Darin ist ebenfalls die unter 1. genannte Schulung gem. Ziffer 11.2.7 enthalten, jedoch nicht die unter 2. genannte gem. Ziffer 11.2.3.9!
Der Hauptvorteil, bekannter Versender zu werden, liegt in der Zeit- und Kostenersparnis durch den Wegfall der Frachtkontrollen.
First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.
Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne kontaktieren:
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Die Erstberatung vor Ort in Ihrem Unternehmen ist unverbindliche und kostenlos.