Muss ich meine Geschäftsprozesse ändern, um den Status “bekannter Versender” zu erhalten?

Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich, da dies immer von den Gegebenheiten im einzelnen Unternehmen abhängig ist. Diese Entscheidung unterliegt der Einzelfallprüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt, aber in der Regel wird es schon nötig sein, einzelne Prozesse zu ändern.

Wenn zum Beispiel die ganze Firma betroffen ist dann müssten Sie, die ganze Firma mit Zugangskontrollen sichern.

  • Welche Mitarbeiter haben Zugriff auf die Versanddaten?
  • Wer weiß, wann die Luftfrachtsendung fliegt und wohin?

Hier müssen Sie dann Wege finden, die entsprechenden Zugänge zu sperren und nur für bestimmte Personen zu öffnen.

Wie Sie sehen, ist das nur ein kleiner Teil von Beispielen die aber erheblich für die Luftsicherheit sind und Sie müssen die einzelnen Prozesse ggf. anpassen.

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