Geschäftliche Versender (News)

Die „zuständigen Beauftragten“ bei geschäftlichen Versendern müssen bis zum 31.03.2014 eine 35-stündige Schulung für Sicherheitspersonal absolvieren.

Sofern Sie geschäftliche Versender anerkannt haben, achten Sie bitte darauf, dass Sie sich bis spätestens zum 31.03.2014 die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG und das Schulungszertifikat (35Std.) des zuständigen Beauftragten zukommen lassen. Wir werden Sie diesbezüglich zur Erinnerung im Februar 2014 noch einmal anschreiben.

Auszug LBA-Homepage:

Bei einem geschäftlichen Versender ist mindestens eine Person zu benennen, die für die Anwendung der Luftsicherheitsanweisungen für geschäftliche Versender und die Kontrolle ihrer Einhaltung zuständig ist (Anlage 6-D der VO (EU) Nr. 185/2010).

Dieser sogenannte „zuständige Beauftragte“ ist – ebenso wie das Sicherheitspersonal bei den anderen „Stellen“ im Sinne der sicheren Lieferkette, das für die Sicherheit in einem Unternehmen zuständig ist – auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel 11.2.2 i.V.m Kapitel 11.2.5 zu schulen.

Die Rechtslage hat sich diesbezüglich nicht geändert. Die Anwendung der Verordnung wurde von der EU-Kommission zwischenzeitlich jedoch konkretisiert. Alle zuständigen Beauftragten bei geschäftlichen Versendern sind daher im Sinne der Vorschrift zu schulen.

Der Mindest-Stundenansatz für die Schulung des Sicherheitspersonals, das bei Beteiligten der sicheren Lieferkette die allgemeine Verantwortung dafür trägt, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung den allgemeinen Vorschriften entspricht, beträgt nach derzeitiger Rechtslage 35 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Die Übergangsfrist für die Durchführung der Schulungen im Sinne der VO (EU) Nr. 185/2010 von „zuständigen Beauftragten“ bei geschäftlichen Versendern wird bis zum 31. März 2014 festgelegt.