Hinweis und Erinnerung für reglementierte Beauftragte die geschäftliche Versender anerkannt haben bzw. werden.
Der sogenannte „zuständige Beauftragte“ ist – ebenso wie das Sicherheitspersonal bei den anderen „Stellen“ im Sinne der sicheren Lieferkette, das für die Sicherheit in einem Unternehmen zuständig ist – auf Grundlage der VO (EU) Nr. 185/2010 Anhang Kapitel Kapitel 11.2.5 zu schulen.
Bitte erinnern Sie Ihre anerkannten geschäftlichen Versender daran, dass der zuständige Beauftragte eine 35 UE Schulung für Sicherheitsbeauftragte benötigt.
Bitte legen Sie sich den Nachweis über die absolvierte Schulung in Ihren Unterlagen ab.