Information / Erläuterung zum neuen Schulungssystem
Das LBA hat 3 verschiedene Personalkategorien und drei verschiedene Schulungen für reglementierte Beauftrage und bekannte Versender festgelegt.
- Personen mit Zugang zu Luftfracht oder Luftfrachtdokumenten 11.2.7 (Online-Schulung möglich) – Schulung gemäß 11.2.7 = 3UE / für Mitarbeiter die nichts mit LF/Export zu tun haben und ausschließlich Zugang zu diesen Bereichen haben – z.B. Importmitarbeiter in einem Großraumbüro mit Zugang zu Exportdokumenten
- Personen die Sicherheitskontrollen durchführen 11.2.3.9 (Online-Schulung möglich) – Schulung gemäß 11.2.3.9 = vor Februar sogenannte 3+1 Std. Schulung / ab Feb. 7 UE (Diese Schulung haben fast alle Mitarbeiter, ist ab Feb. 2014 allerdings 7 Unterrichteinheiten!) für Personen die Zugang haben UND Sicherheitskontrollen durchführen (Sicherheitskontrolle=AWB schreiben, EU Datenbank prüfen, ungeschultes Personal/Besucher begleiten, etc.)
- Sicherheitsbeauftragte – Schulung gemäß 11.2.5 = 35 UE / Sofern Sicherheitskontrollen durchgeführt werden benötigen Sicherheitsbeauftragte sofort zusätzlich zur 35 UE Schulung eine Schulung gemäß 11.2.3.9 ! (Entweder liegt noch eine alte 3+1Std Schulung vor, dann wird sie bis zum Ablauf von 5 Jahren anerkannt oder es muss die neue 7 UE gemacht werden / Die Auffrischungsschulung zur 35 UE Schulung vor Ablauf der 5 Jahre bleibt davon unberührt und muss trotzdem gemacht werden.