LBA Rundschreiben – vom 07.06.2013 / Revisionierung des Luftfrachtsicherheitsprogramms

Das LBA verweist mit diesem Schreiben an alle reglementierten Beauftragten, auf die neu veröffentlichte Anleitung des Luftfrachtsicherheitsprogramms.

Die vorzunehmenden Änderungen werden wir selbstverständlich für alle Kunden im Bereich der Luftsicherheit übernehmen und Ihnen in Kürze einen entsprechenden Entwurf zur Überprüfung zukommen lassen.

Kontrolle der EU Datenbank

Lagerhalter

Lagerhalter müssen jedes anlieferndes Unternehmen überprüfen.

Sofern es sich hierbei um den bekannten Versender selbst oder um einen reglementierten Beauftragten handelt,

sind diese bei Annahme der Fracht in der EU Datenbank zu überprüfen.

Transportunternehmen

Transportunternehmen die Luftfracht von bekannten Versendern oder von einem reglementierten Beauftragten abholen,

müssen das Unternehmen, bei dem die Luftfracht abgeholt wird, in der EU Datenbank überprüfen.

Die Überprüfung in der EU Datenbank muss auch dann durchgeführt werden, wenn der Transport oder die Lagerung im Auftrag eines anderen regb durchgeführt wird.

Dass heißt, für jeden reglementierten Beauftragten gilt, dass auch das Unternehmen geprüft werden muss, welches die Luftfracht zuletzt physisch gehandelt hat.