Luftsicherheitsschulung: Modulsystem in Kraft getreten

Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 185/2010 wurde mit Wirkung vom 01. November 2013 ein Modulsystem zur Durchführung von Luftsicherheitsschulungen gemäß Kapitel 11 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 in Kraft gesetzt.

Das bisherige Zulassungsverfahren, wonach alle Schulungsinhalte vor Durchführung einer entsprechenden Luftsicherheitsschulung von der zuständigen Behörde unter Vergabe einer Zulassungsnummer zu genehmigen waren, wird durch die Einführung des Modulsystems abgelöst.

Die für die Genehmigung individueller Schulungsprogramme zur Verfügung gestellten Musterlehrpläne sind ab sofort nicht mehr zur Erstellung von Schulungsprogrammen zu verwenden; mit Ablauf des 31. Januar 2014 verlieren sie ihre Gültigkeit.

Individuelle Zulassungen erfolgen künftig nur noch für computer- und webbasierte Schulungsprogramme.