Luftsicherheitsschulungen: Änderung der Schulungsdauer

Im Zuge der Umstellung der Basisschulungen gemäß der VO (EU) Nr. 185/2010 Kap. 11.2.3.9 und Kap. 11.2.7 wird es höchstwahrscheinlich ab dem 01.02.2014 auch zu einer Veränderung der Schulungszeiten kommen.

Bisher beträgt die Schulungszeit nach Kap. 11.2.3.9 – 4 Unterrichtseinheiten, dies entspricht etwa 3 Zeitstunden.

Durch das neue Schulungssystem, ab dem 01.02.2014 wird sich die Schulungsdauer auf 7 Unterrichtseinheiten, entsprechend ca. 5,5 Zeitstunden verlängern.

Wir empfehlen Ihnen, Schulungen, die in den nächsten 6 Monaten ablaufen, jetzt schon durchzuführen um die kürzere Version noch nutzen zu können.

Alle Schulungen die vor dem 01.02.2014 durchgeführt werden, haben Bestandsschutz und sind somit ab Absolvierung 5 Jahre gültig.

Zudem beachten Sie bitte, dass es gemäß den neuen LBA-Änderungen keine Höherwertigkeit von Schulungen mehr gibt (Ausnahme 11.2.3.9/11.2.7), so müssen jetzt zum Beispiel auch Sicherheitsbeauftragte eine Schulung gemäß Kapitel 11.2.3.9 nachweisen können.

Aktuelle Schulungstermine zum Themenbereich Luftsicherheit können Sie unter Luftsicherheit-Ausbildung einsehen.