Neue Schulungsvorgaben für Luftsicherheitsbeauftragte

Ab dem 01.01.2022 gelten neue Schulungsvorgaben für Mitarbeiter, die im Bereich Luftfracht tätig sind. Es handelt sich um die Erweiterung von Inhalten in Bezug auf die Sicherheitskultur im Unternehmen.

Übersicht der Änderungen für Luftsicherheitsbeauftragte (Ziffer 11.2.5)

Für Luftsicherheitsbeauftragte ist das Thema „Sicherheitskultur“ mit zusätzlichen 3 Unterrichtseinheiten (UE) zur bereits vorhandenen Schulung vorgesehen.

Die Ausbildungsdauer zum/zur Luftsicherheitsbeauftragte/n beträgt somit zukünftig nicht mehr 34 UE + 1 UE Prüfung, sondern 37 UE + 1 UE Prüfung.

Damit die Qualifikation von bereits vorhandenen Luftsicherheitsbeauftragten erhalten bleibt, räumt das LBA einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2022 ein, um die neuen Inhalte in einer ergänzenden Schulung zu absolvieren.

D.h. bis 31.12.2022 müssen die Mitarbeiter mit bereits absolvierter Schulung eine zusätzliche Schulung speziell zum Thema „Sicherheitskultur“ machen.

Personen, welche Sicherheitskontrollen durchführen (Ziffer 11.2.3.9)

Für Personen, welche Sicherheitskontrollen durchführen, ist das Thema „Sicherheitskultur“ mit einer zusätzlichen Unterrichtseinheit zur bereits vorhandenen Schulung vorgesehen.

  • Bislang betrug die Schulungsdauer 11.2.3.9 ohne Flughafenausweis 6 UE. Ab dem 01.01.2022 sind es 7 UE.
  • Die Schulungsdauer 11.2.3.9 mit Flughafenausweis betrug 8 UE. Ab dem 01.01.2022 sind es 9 UE.

In diesem Fall gilt ebenfalls ein Übergangszeitraum zur Absolvierung des neuen Lerninhaltes bis zum 31.12.2022.

Personen, welche lediglich Zugang zu Luftfracht haben (Ziffer 11.2.7)

Die Schulung nach 11.2.7 wird von aktuell 2 UE auf 3 UE erweitert.

Die zusätzlichen Inhalte müssen im Rahmen der nächsten regulären Schulung enthalten sein. Anders als bei den o.g. Schulungen, ist keine ergänzende Schulung zum Qualifikationserhalt vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass Fahrer seit dem 01.07.2021 eine Schulung nach 11.2.3.9 benötigen und somit nicht mehr in diese Kategorie 11.2.7 einzustufen sind. Die Ausnahme bilden Fahrer, welche ihre Fahrzeuge nicht selbst verschließen/verplomben.

Wir informieren Sie, sobald uns die Genehmigungen für die ergänzenden Schulungen zum Thema „Sicherheitskultur“ vorliegen und die Schulungen gebucht werden können.