Neue Zugangsdaten ab 01.11.2013 (News)

Ab dem 01.11.2013 wird das jeweilige Passwort für den Zugang zum geschützten Bereich für reglementierte Beauftragte auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes geändert.

Das bisherige Passwort besitzt ab dann keine Gültigkeit mehr.

Die Zugangsdaten wurden bereits an die jeweiligen Hauptverwaltungssitze der zugelassenen reglementierten Beauftragten versendet.

Allgemeiner Hinweis zur Anerkennung von Transporteuren (mit Transporteurserklärung)

Als reglementierter Beauftragter beachten Sie bitte, bei jeder Anerkennung von Transporteuren, dass SIE für folgende Anforderungen und Einhaltung beim Transporteur die Verantwortung tragen:

  • alle Mitarbeiter des Transporteurs, die Ihre Luftfracht/Luftpost befördern, haben eine aktuelle Schulung des Sicherheitsbewusstseins erhalten,
  • die Integrität aller Mitarbeiter, die eingestellt werden und Zugang zur Luftfracht/Luftpost erhalten, wird anhand Lebenslauf und Ausweisdokument überprüft.
  • die Frachträume der Fahrzeuge werden versiegelt oder verschlossen
  • unmittelbar vor dem Beladen wird der Laderaum durchsucht und die Gültigkeit dieser Durchsuchung wird bis zum Abschluss des Beladens aufrechterhalten,
  • jeder Fahrer führt einen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges Dokument mit Lichtbild mit sich, der/das von den nationalen Behörden anerkannt ist
  • die Fahrer legen zwischen Abholung und Zustellung keinen außerplanmäßigen Halt ein. Ist dies unvermeidlich, kontrolliert der Fahrer bei seiner Rückkehr die Sicherheit der Ladung und die Unversehrtheit von Verschlüssen und/oder Siegeln.
  • Stellt der Fahrer Anzeichen von Manipulation fest, unterrichtet er seinen Vorgesetzten und die Luftfracht/Luftpost wird nur mit entsprechender Mitteilung zugestellt,
  • die Beförderung wird nicht als Unterauftrag an Dritte vergeben, es sei denn, der Dritte verfügt auch über eine Transporteursvereinbarung mit Ihnen,
  • es werden keine sonstigen Dienstleistungen (z. B. Lagerung) als Unterauftrag an andere Parteien vergeben als an reglementierte Beauftragte