Newsletter 05/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

wie im letzten Newsletter angekündigt, wollen wir uns nach den umfangreichen News zum Luftsicherheitsgesetz nun auch wieder verstärkt um den Zollbereich kümmern.

Die Themen heute:

  1. Die Zollverwaltung beginnt mit Neubewertung der Zollbewilligungen
  2. Nützlicher Download zum Zollrecht:
    Fundstelle UZK, UZK-DA und UZK-IA

1. Die Neubewertung der Zollbewilligungen steht an

In den kommenden Monaten muss die Zollverwaltung alle vor dem 01. Mai 2016 erteilten unbefristeten Zollbewilligungen neu bewerten.

In den letzten Wochen hat der Zoll dazu alle Bewilligungsinhaber angeschrieben.

Falls auch Ihr Unternehmen betroffen ist, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorbereiten und einreichen.

Worum geht es dabei?

Der am 1. Mail 2016 in Kraft getretene Unionszollkodex (UZK) ist die Grundlage für das Zollrecht der Europäischen Union.

Im Zollkodex wird u.a. folgendes geregelt:

  • Prozesse der Zollbehörden
  • die zentrale Zollabfertigung
  • das Zollschuldrecht
  • besondere Zollverfahren
  • der elektronische Datenaustausch und die Datenspeicherung in der Zollpraxis

Der neue UZK soll den Handel der Wirtschaft erleichtern und digitalisieren.

Mit In-Kraft-Treten des Unionszollkodex zum 01. Mai 2016 sind die Bewilligungsvoraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen geändert worden.

Aus diesem Grund ist die Zollverwaltung verpflichtet, sämtliche vor dem 01. Mai 2016 erteilten unbefristeten Bewilligungen bis zum 01. Mai 2019 neu zu bewerten.

Beispiele für zollrechtliche Bewilligungen:

  • Zugelassener Empfänger

Ein zugelassener Empfänger kann Waren, die im Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen. Dabei brauchen die Waren nicht bei der Bestimmungsstelle gestellt zu werden.

  • Zugelassener Versender

Ein zugelassener Versender ist ein Hauptverpflichteter, dem das zuständige Hauptzollamt die Bewilligung erteilt hat, Versandvorgänge im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren durchzuführen, ohne dass der Abgangsstelle die Waren gestellt und die entsprechende Versandanmeldung vorgelegt werden müssen.

  • Verwahrer/Verwahrlager

Vorübergehend verwahrte Waren dürfen ausschließlich in bewilligten Verwahrungslagern verwahrt werden.

  • Zahlungsaufschub / Aufschubkonto

Von großer praktischer Bedeutung ist der laufende Zahlungsaufschub. Hierbei müssen die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichtet werden. Die Zahlung erfolgt erst zum 16. jeden Monats, wobei alle Einfuhren, die in diesem Zeitraum getätigt wurden, zusammengefasst werden.

  • AEO

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Mit dieser Bewilligung erhält man u.a. erleichterten Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen

Bei der jetzt anstehenden Neubewertung wird geprüft, ob die bestehenden Bewilligungen auch den neuen Bewilligungskriterien des UZK entsprechen.

  • Die Neubewertung bezieht sich nicht auf Bewilligungen, die nach dem 01. Mai 2016 neu erteilt wurden.
  • Ausgenommen sind außerdem Bewilligungen auf dem Gebiet des Präferenzrechts (Ermächtigter Ausführer).

Was müssen Unternehmen tun?

Je nach Bewilligungsart müssen entsprechende Fragenkataloge und Anträge beim Zoll eingereicht werden.

Für die Kunden, die einen AEO und/oder Zoll-Betreuungsvertrag haben, werden diese Unterlagen durch First-Class-Zollservice im Zuge des Betreuungsvertrages ausgearbeitet.

Selbstverständlich stehen wir auch allen anderen Unternehmen auf Wunsch zur Seite. Bei Bedarf antworten Sie einfach auf diese Email, oder kontaktieren uns auf einem der hier genannten Wege.

2. Nützlicher Download: So bekommen Sie Durchblick im UZK-Dschungel

Kennen Sie das? Sie wollen „mal schnell“ eine Regelung (bspw. zu einer zollrechtlichen Bewilligung) heraussuchen – und stellen dann fest, dass der UZK (Unionszollkodex) wiederrum auf weitere Verordnungen verweist.

Um Ihnen die Zeit des Suchens zu ersparen, haben wir für Sie eine Liste mit den Fundstellen der zollrechtlichen Regelungen erstellt.

Als neuer Download auf unserer Homepage steht Ihnen de Fundstelle UZK, UZK-DA und UZK-IA ab sofort zur Verfügung.

Soweit unsere News im Mai,
mit herzlichen Grüßen aus Raunheim

Holger Hille
Geschäftsführer
First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
a: Neckarstr. 45, 65479 Raunheim
w: first-class-zollservice.de
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