Newsletter 06/2017

Liebe Leserinnen und Leser,

willkommen zum Newsletter für Juni. Unsere Themen heute:

  • Aufnahme von persönlichen Ausweisdaten – auch bei unsicheren Sendungen
  • Vergabe und Begründung des Sicherheitsstatus
  • Änderungen von Luft-Sicherheitsprogrammen werden gebührenpflichtig
  • Der neue UZK im Echtheitsbetrieb
  • Neue Seminartermine Zoll und Luftsicherheit

Luftsicherheit

1. Aufnahme von persönlichen Ausweisdaten – auch bei unsicheren Sendungen

Durch die Änderung des neuen Luftsicherheitsgesetzes steht bereits fest, dass die Nummer, eines amtlich anerkannten Ausweisdokumentes sowie das Geburtsdatum, des anliefernden Fahrers, bei der Warenannahme dokumentiert werden muss.

Durch die ebenfalls neue DVO (EU) 2017/815 vom 12. Mai 2017 in Zusammenhang mit der Veröffentlichung des LBA´s vom 07.06.2017 wurde nochmals verdeutlicht, dass diese Anforderungen auch für unsichere Luftfrachtsendungen einzuhalten sind.

Die Lagerhalter müssen die persönlichen Daten somit grundsätzlich dokumentieren. Aufgrund dessen muss, seitens der Lagerhalter, auch noch mehr darauf geachtet werden, dass mit diesen persönlichen und vertraulichen Daten nicht unsorgsam umgegangen wird und dass diese Daten im Anschluss der gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß gelöscht werden.

Sie sind Lagerhalter und haben offene Fragen zu diesem Thema? – Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unkompliziert.

2. Vergabe und Begründung des Sicherheitsstatus

Den Sicherheitsstatus „SPX“ kennt soweit jeder und die häufigste Begründung „KC“ ist, in unserer Branche, auch recht geläufig.

Aber aufgepasst, bei folgenden von den awb-schreibenden Spediteuren nicht ganz so oft eingesetzten aber dennoch auftretenden Begründungen, gibt es gem. der DVO (EU) 2017/815 aktuelle Veränderungen, welche ab sofort umzusetzen sind:

Grund für die Erteilung des Sicherheitsstatus, unter Angabe von

Unverändert:

  • „KC“, d. h. erhalten von bekanntem Versender
  • „RA“, d. h. ausgewählt von einem reglementierten Beauftragten

Entfällt in Deutschland:

  • „AC“, d. h. erhalten von geschäftlichem Versender

Oder – verwendetes Mittel oder Verfahren der Kontrolle, wie folgt:

Unverändert:

  • EDS-Geräte (EDS)
  • Sprengstoffspürhunde (EDD)
  • ETD-Geräte (ETD)

Änderung:

  • Durchsuchung von Hand (PHS) — (vorher „HS“)
  • Röntgengeräte (XRY) — (vorher „XRAY“)
  • Sichtkontrolle (VCK) — (vorher „Visual“)

Neu:

  • jede andere Methode (AOM) unter Angabe der angewandten Methode

Röntgengerät

3. Änderungen von Luft-Sicherheitsprogrammen werden gebührenpflichtig

Aufgrund der bevorstehenden Neuerungen der Luftsicherheits-Gebührenverordnung werden für die Einreichungen von Änderungen (Revisionen) des Luftsicherheitsprogrammes mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig Kosten entstehen.

Trotz dessen wird auch weiterhin die Anforderung gelten, dass die Programme und deren Änderungen immer eine behördliche Genehmigung erhalten müssen.

Somit ist es für Sie wichtig, dass Ihr Sicherheitsprogramm so geschrieben ist,

  • dass es die wichtigen luftfrachtrelevanten und individuellen Prozesse beschreibt,
  • jedoch nicht so detailliert ist, dass es aufgrund kleinerer Änderungen (bspw. Wechsel des Personals, welches Sicherheitskontrollen durchführt) ständig geändert werden muss.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Dokumentation benötigen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Zoll und Außenwirtschaft

4. Der neue UZK im Echtheitsbetrieb

Durch den neuen Unionszollkodex müssen alle zollrelevanten Bewilligungen der Unternehmen, durch den Zoll, neu bewertet werden. Durch den UZK und die Neubewertung kann unteranderem auch die Sicherheitsleistung für Zoll-Aufschub-Konten auf 30% abgesenkt/reduziert werden.

Wenn Sie nun alle Daten für die Neubewertung und die neue Bürgschaft einreichen, können Sie leider nicht mit einem zügigen Bescheid rechnen.

Der Zoll hat sich ein Zeitfenster bis 2019 gesetzt und laut unseren Information rechnen die Sachbearbeiter des Zolls selbst, mit mindestens 5 Jahren Bearbeitungszeit, um die Berge an Neubewertungen und Anträgen abzuarbeiten.

5. Neue Seminartermine Zoll und Luftsicherheit

Neue Schulungstermine

Haben Sie Ihre Seminare schon geplant? Wir haben im Juni die neuesten Termine zu Luftsicherheit und Zoll für Juni bis Dezember veröffentlicht.

Alle Infos finden SIe auf unserer Homepage:

https://first-class-zollservice.de/seminartermine

Soweit unsere News im Juni,
mit herzlichen Grüßen aus Raunheim

Holger Hille
Geschäftsführer
First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
a: Neckarstr. 45, 65479 Raunheim
w: first-class-zollservice.de
Seminartermine 2017