Liebe Leserinnen und Leser, heute haben wir 3 aktuelle Themen für Sie: - Ein gibt (bald!) einen neuen Standort für First-Class-Zollservice
- Ein aktuelles LBA Rundschreiben zum Thema Schulungsqualifikationen
- Und eine praktische Anleitung, wie Sie die behördliche Zulassung Ihrer Transporteure überprüfen können (was ja gesetzlich vorgeschrieben ist)
Neuer Standort für First-Class-Zollservice Ab 18.12.2017 bieten wir Ihnen einen neuen Standort für Frachtkontrollen an. Im brandneu fertiggestellten Bauabschnitt 8 des Multipark Mönchhof haben wir ca. 1.650 m² Hallen- und ca. 500 m² Bürofläche angemietet. Wie gewohnt sind wir dabei in unmittelbarer Nähe des Flughafens, in Kelsterbach. Wir freuen uns schon riesig darauf, in diesen modernen Gewerbereich einzuziehen, und Ihnen damit beste Voraussetzungen zur Abwicklung Ihrer Fracht zu bieten. Aktuelles LBA Rundschreiben – Schulungsqualifikationen Mit dem Rundschreiben des Luftfahrtbundesamtes werden die gesetzlichen Vorgaben verdeutlicht. Sofern es Abwesenheitszeiten von mehr als 6 Monaten gibt, oder die Personen aus anderen Gründen länger als 6 Monate keine Sicherheitskontrollen durchführen, verfällt die Schulungsqualifikation. Dieses würde bei einer gem. Kapitel 11.2.3.9 geschulten Person beispielsweise bedeuten, dass diese vor Wiederaufnahme der Tätigkeit im luftfrachtrelevanten Bereich erneut eine Schulung gem. Kapitel 11.2.3.9 absolvieren müsste um Sicherheitskontrollen wieder durchführen zu dürfen. Besonders betroffen sind unter anderem folgende Bereiche/Personen: - Auszubildende, sofern diese verschiedenen Bereiche durchlaufen und/oder Blockunterricht haben.
- Leih- und Zeitarbeiter sowie externes (geschultes) Personal
Im Rundschreiben wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Einstellung von neuem qualifizierten Personal, der vorherige Arbeitgeber bestätigen muss, dass entsprechende Sicherheitskontrollen innerhalb der letzten 6 Monate durchgeführt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, so muss die Schulung ebenfalls erneut absolviert werden. Kurzanleitung zur Überprüfung behördlich zugelassener Transporteure Unsere Kurzanleitung für die Validierung der reglementierten Beauftragten und bekannten Versender in der „Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette“ haben wir Ihnen schon vor langer Zeit zur Verfügung gestellt. Da wir nun relativ neu auch behördlich zugelassene Transporteure haben, erhalten Sie auch dazu von uns eine kurze Anleitung, wie die behördlich zugelassenen Transporteure zu überprüfen sind. Download der Anleitung als PDF Das war’s für heute. Wie immer stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Herzliche Grüße aus dem herbstlichen Raunheim | Holger Hille | Geschäftsführer | First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH | | | | | a: | Neckarstr. 45, 65479 Raunheim | w: | first-class-zollservice.de | | | |