Reglementierter Beauftragter

Ein vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenes Unternehmen, welches vor der Anlieferung an ein Luftfahrtunternehmen die Fracht in “sicher” und “nicht sicher” einteilt. Es macht unsichere Fracht durch zugelassene Sicherheitskontrollmaßnahmen sicher (z.B. durch Röntgen).

Unternehmen die einen Antrag auf Zulassung zum reglementierten Beauftragten stellen können

  • Speditions-, Logistikunternehmen
  • Transportunternehmen
  • Expressdienstleister
  • Flughäfen
  • Luftfahrtunternehmen
  • Lagerhalter
  • Verpacker

Zulassungsvoraussetzungen für reglementierte Beauftragte

  • formlosen Antrag beim LBA stellen
  • genehmigungsfähiges Luftfracht-Sicherheitsprogramm (LFSP) erstellen und einreichen
  • Benennung von Sicherheitspersonal
    • einen Luftsicherheitsbeauftragten
    • mindestens einen Stellvertreter
    • einen Verantwortlichen für jede Niederlassung
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG und Schulung des Sicherheitspersonals
  • beschäftigungsbezogene Überprüfung und Schulung von Personal was Zugang zu identifizierbarer Luftfracht hat