Sicherheitsstatus SPX by RA

Waren eines bekannten Versenders, die bei einem regB lagern, dürfen nicht mit dem Status “SPX by KC” abgefertigt werden, sofern der Beförderungsweg der Ware eines bekannten Versenders erst beim regB entschieden wird (neutrale Einlagerung beim regB).

In diesen Fällen wäre der Status “SPX by RA” zu verwenden.

Grundsätzlich ist die Anwendung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die Einlagerung erfolgt neutral, unter der alleinigen Verantwortung des reglementierten Beauftragten, das heißt der Versandweg ist bei Einlagerung nicht bekannt und es werden regelmäßig verschiedene Versandwege genutzt.
  • Die Auswahl der zum Versand per Luftfracht bestimmten Waren erfolgt allein in Verantwortung des reglementierten Beauftragten. Das heißt, das System ist ausschließlich bei “Pick-and-Pack”-Verfahren anwendbar. Erfolgt der Versandauftrag seitens des Versenders für einen Artikel mit einer bestimmten Seriennummer ist dieses Verfahren nicht anwendbar.
  • Gleiches gilt, wenn lediglich ein einzelnes Frachtstück für einen Versender eingelagert wurde, zum Beispiel um es dann mit anderen Packstücken weiterer Versender per Luftfracht zu versenden.
  • Das Personal, welches die Waren für den Versand per Luftfracht auswählt, muss über die erforderliche Schulung gem. Nr. 11.2.3.9 des Anhanges der VO (EU) Nr. 185/2010 verfügen.
  • Die Sendungen, welche aufgrund Nr. 6.3.2.3 b) des Anhanges der Verordnung Nr. 185/2010 nach Durchführung aller erforderlichen Sicherheitskontrollen als “sicher” deklariert werden, erhalten den Status “SPX by RA”.

Quelle: Luftfahrt Bundesamt