Stellung und Verantwortung des Luftsicherheitsbeauftragten

Von den Unternehmen eingesetzte Luftsicherheitsbeauftragte müssen innerhalb ihrer Organisation und unbeachtlich ihrer sonstigen Stellung in Bezug auf Luftsicherheit eine herausgehobene Position innehaben.

Sie sind die Verantwortlichen für die Erstellung, Aufrechterhaltung und Umsetzung der Sicherheitsprogramme sowie der dort beschriebenen Verfahren, Methoden und Prozesse entsprechend der jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen.

Gleichzeitig sind sie stets die Ansprechpartner die Luftsicherheit betreffend für die Behörden, sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens sowie die Geschäftsleitung.