Übergangsregelungen in der Luftsicherheit in Bezug auf Covid-19

Luftsicherheitsschulungen

Seit dem 19.08.2020 gelten für Luftsicherheitsschulungen wieder die regulären gesetzlichen Vorgaben.

Aufgrund der Corona Krise wurden Schulungen, deren Gültigkeit ab dem 16.03.2020 regulär endete, weiterhin ohne Absolvieren einer erneuten Schulung anerkannt. Diese Regelung wurde zum 19.08. beendet.

D.h. alle Luftsicherheitsbeauftragten müssen jetzt ihre Schulungen wieder genau planen. Schon ein Tag Verspätung führt dazu, dass man die Qualifikation verliert. D.h. dass man anstelle des Auffrischers wieder die komplette Ausbildung absolvieren muss.

Webinare sind anstelle von Präsenzschulungen weiterhin bis zum 31.12.2020 für bestimmte Fortbildungen und Schulungen möglich.

Es soll zeitnah über eine dauerhafte Nutzung der Webinare entschieden werden.

Ablauf und Verlängerung bestehender Luftsicherheits-Zulassungen

Das LBA führt wieder vor Ort Kontrollen durch. Wegen Covid-19 stehen aber noch einige Termine aus, die nachgeholt werden müssen. Dadurch könnte es weiterhin zu einem Ablauf der Zulassung einzelner Betriebsstätten kommen.

Aus diesem Grund können die innerhalb der kommenden Monate ablaufenden Zulassungen weiterhin ohne eine Vor-Ort-Kontrolle um einen Zeitraum von drei Monaten verlängert werden.

Home-Office

Die Vergabe des Sicherheitsstatus einer Luftfracht-/Luftpostsendung durch reglementierte Beauftragte wird bis zum 30.09.2020 aus dem Homeoffice geduldet.

Neuzulassungen von reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern

Eine vor Ort Kontrolle ist Voraussetzung für die Zulassung von reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern. Das LBA bittet um Verständnis, dass es derzeit zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen kann.