Vorerfassung des Sicherheitsstatus im AWB vor Frachtannahme (SPX by KC)

das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in seiner Kontrollpraxis zuletzt vermehrt darauf hingewiesen, dass Spediteure/Reglementierte Beauftragte (RegB) erst dann den Luftfrachtbrief (AWB) erstellen dürfen, wenn von deren Lagerhaltern ein schriftlicher Wareneingangsschein mit Sicherheitsstatus vorliegt. Danach wäre eine Vorerfassung des Sicherheitsstatus in den Begleitdokumenten auch bei Sendungen, die von bekannten Versendern (bV) stammen, nicht zulässig gewesen.

Diese Auslegung des LBA hat in der speditionellen Praxis den dokumentarischen Prozess verzögert und zu vermehrten Arbeitszeiten geführt, ohne dass hierdurch ein merklicher Sicherheitsgewinn zu erzielen war.

Nach neusten Veröffentlichungen ist bei Sendungen von einem bV die Vorerfassung des Sicherheitsstatus im AWB zulässig.

Diese kann nach Auskunft des LBA frühestens dann erfolgen, wenn die Sendung beim bV abgeholt und der bV anhand der EU-Datenbank validiert wurde.

Entscheidend ist, dass die Dokumente zutreffend den Status der Sendung wiedergeben. Um dies zu gewährleisten, ist die Erstellung der Begleitdokumentation explizit im Luftfrachtsicherheitsprogramm zu beschreiben.

Quelle: DSLV / LBS – Landesverband Bayerischer Spediteure e.V.