Zuverlässigkeitsüberprüfung für Personal von EU-Transporteuren

Die Fahrer von EU-Transporteuren, die momentan mit der Transporteurserklärung bzw. Transporteursvereinbarung für deutsche reglementierte Beauftragte oder behördlich zugelassene Transporteure Luftfracht transportieren, benötigen zukünftig eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG.

Die dort tätigen Personen können noch bis einschließlich 30.06.2020 mit einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung eingesetzt werden, wenn diese vor dem 01.08.2019 erfolgreich absolviert wurde. Alle ab diesem Datum erstmalig zu überprüfenden Personen benötigen auch bereits jetzt schon eine Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Ab dem 01.07.2020 dürfen ausschließlich Personen eingesetzt werden, welche sich erfolgreich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen haben.