Zuverlässigkeitsüberprüfungen bald für alle
Die Sicherheit des Luftverkehrs wird stetig verbessert: Für die Luftfracht werden sogenannte “sichere Lieferketten” rechtlich geregelt. Arbeitnehmer in sicherheitsrelevanten Bereichen werden schärfer überprüft. Das Kabinett hat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht.
Mit der Reform des Luftsicherheitsgesetzes wird das nationale Recht an die geänderten EU-rechtlichen Bestimmungen im Bereich der Luftsicherheit angepasst.
Auch die Vorschriften über die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Arbeitnehmern in sicherheitsrelevanten Bereichen werden verschärft.
Künftig benötigen auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Dies betrifft insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal, das damit in Zukunft einer stärkeren Kontrolle unterliegt.