10 UE Schulung Auffrischung Sicherheitsbeauftragte

10 UE Fortbildung / Auffrischung für Luftsicherheitsbeauftragte gem. Kapitel 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998

Für welchen Teilnehmerkreis ist diese Fortbildung?

Die Auffrischung der Sicherheitsbeauftragten-Schulung ist für Mitarbeiter,

  • die bereits eine 35 stündige Schulung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert haben
  • und bei einem bekannten Lieferanten, bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten, bzw. Lieferanten angestellt sind und die Funktion als Sicherheitsbeauftragter ausüben.

Grundsätzlich sind Luftsicherheitsschulungen 5 Jahre gültig und müssen vor Ablauf dieser Zeit wiederholt oder, wie bei dieser Schulung, aufgefrischt werden.

Sollte der 5-Jahres-Zeitraum nicht tagesgenau eingehalten werden, muss die gesamte 35-stündige Schulung wiederholt werden.

Sollte Ihre Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter in absehbarer Zeit ablaufen (Gültigkeit Ihrer Schulung), so können Sie diese Qualifikation mit dieser Auffrischungsschulung beibehalten und um weitere 5 Jahre verlängern.

Um die Schulungsvoraussetzungen zu prüfen, benötigen wir eine Kopie Ihrer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG sowie den Nachweis Ihrer vorherigen „Grund-Schulung zum Sicherheitsbeauftragten.“

Was ist das Fortbildungs-Ziel?

Das Ziel dieser Fortbildung / Auffrischung ist der Erhalt der Qualifikation als Luftsicherheitsbeauftragter gemäß DVO (EU) 2015/1998 Kapitel 11.2.5. Desweiteren werden Ihnen aktuelle Rechtsgrundlagen und Neuerungen in der Luftsicherheit beigebracht, um Ihren Wissensstand auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die Schulungsinhalte sind:

  • Aneignung des Wissens für die internationale, nationale, gemeinschaftliche und interne Qualitätskontrolle
  • Informationen über Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren sowie deren Grenzen und Möglichkeiten
  • Angebrachtes Reagieren auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Fähigkeit zur Identifizierung illegaler / verbotener Materialien und Gegenstände
  • Durchführung interner Audits, interner Qualitätskontrollen und Selbstinspektionen
  • Wichtige Meldeverfahren in der Luftsicherheit
  • Auswirkungen des menschlichen Verhaltens auf das Niveau der Sicherheit
  • Zutrittsberechtigungen und Zugangskontrollen
  • Melden und Anhalten unbefugter Personen
  • Handhabung und Informationen zu Flughafenausweisen
  • Zeitgemäße Bedrohungen, Attentate mit terroristischen Hintergründen und widerrechtliche Eingriffe in die Zivilluftfahrt
  • Neuerungen bei Verordnungen und Rechtsvorschriften
  • Korrekte Durchführung der Sicherheitskontrollen
  • Überprüfung der richtigen Ausführung von Sicherheitskontrollen
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit.

Ab 2022 wird in dieser Veranstaltung neu das Thema “Sicherheitskultur” unterrichtet. Es ist mit einer Unterrichtsstunde berücksichtigt. Deshalb hat sich zum Jahreswechsel 21/22 die Schulungsdauer von vier auf fünf Unterrichtsstunden geändert.

Die Schulung auf einen Blick
Thema Fortbildung Luftsicherheitsbeauftragter
Kapitel 11.4.3 in Verbindung mit Ziffer 11.2.5
Teilnehmer Lufsicherheitsbeauftragte
Dauer 10 Unterrichtseinheiten
Seminargebühr Brutto 464,1€ inkl. 60,23 € USt.
Netto 390,00 €
Format Zurzeit nur als Webinar
Schulungs Nr. LS08

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