Welche Möglichkeiten bestehen, um Luftfracht im Status “sicher” zu versenden?

Unternehmen, die Waren per Luftfracht im Status sicher versenden möchten, haben dafür die folgenden Möglichkeiten:

Die behördliche Zulassung zum bekannten Versender – Ein bekannter Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfrachtsendung/ -post an seinem Betriebsstandort ausreichend vor unbefugtem Manipulationen und Zugriff geschützt wird.

Aufgrund dessen kann der bekannte Versender die Luftfracht an jedes Unternehmen, das den Status eines reglementierten Beauftragten besitzt, sofort sicher übergeben.

Versand der Ware zunächst im Status unsicher – Eine unsichere Luftfrachtsendung wird durch einen hierfür zugelassenen reglementierten Beauftragten (zum Beispiel Spediteur, Versandagentur, Logistikanbieter, integrierter Lager- und Transportdienstleistungsunternehmen) oder das Luftfahrtunternehmen selbst in einem hierfür zugelassenen Verfahren kontrolliert und damit sicher gemacht.

Nachteil dieses Vorgehens sind Zeitaufwand und Kosten für die Luftfrachtkontrollen.

Benennung als geschäftlicher Versender – Erlauben es die Vertriebswege, dass die Luftfrachtsendungen den Empfänger ausschließlich mit Nurfracht- oder Nurpostluftfahrzeugen unversehrt und zeitgerecht erreichen können, ist der Status des geschäftlichen Versenders ausreichend.

Für den geschäftlichen Versender gelten ähnliche Sicherheitsstandards wie für einen bekannten Versender. Es entfällt allerdings das behördliche Zulassungsverfahren. Der geschäftliche Versender wird durch einen reglementierten Beauftragten benannt, nachdem der geschäftliche Versender anschließend eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen, die bestimmten Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Die Möglichkeit mitbdem Status geschäftlicher Versender Sendungen sicher abzufertigen, ist seit dem 01.04.2016 für Deutschland ausgesetzt, ist jedoch in Europa weiterhin anwendbar. Beschrieben ist die Benennung des geschäftlichen Versenders in Nummer 6.5.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

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