Zulassung Bekannter Versender

First Class Consults® unterstützt Ihr Unternehmen kompetent bei der Zulassung als “bekannter Versender” durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (u.a. reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) verantwortlich.

Bekannter Versender

Der bekannte Versender ist derjenige, der als Erster identifizierbare Luftfracht in den Sendungslauf gibt, das heißt, Fracht auf eigene Rechnung versendet.

Ausschließlich die Fracht eines sogenannten „bekannten Versenders“ kann durch einen reglementierten Beauftragten als sichere Luftfracht auf Passagierflugzeugen befördert werden, da eine sichere Lieferkette sonst nicht gewährleistet werden kann. Kommt die Fracht nicht von einem bV, so müssen zum Erhalt des Status “sicher” Frachtkontrollen durchgeführt werden.

Als bekannter Versender können Sie Luftfracht ohne aufwändige Frachtkontrollen versenden und sparen damit Zeit und Geld.

Sie können Ihr Unternehmen als „bekannter Versender“ zertifizieren lassen. Voraussetzung dazu sind bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Schulungen Ihres Personals, sowie eine Sicherung der Räume, in denen die zu verschickenden Sendungen / Waren gelagert werden.

  • Die Luftsicherheitsschulungen unterliegen strengen Vorschriften des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Es gibt einen vorgeschriebenen Themenkatalog, sowie eine Zulassungspflicht für die Ausbilder. Mitarbeiter müssen – abhängig vom jeweiligen Aufgabengebiet – unterschiedliche Schulungen besuchen.
  • Alle Sicherungsmaßnahmen werden in einem Bekannten-Versender-Sicherheitsprogramm schriftlich festgelegt und im Betrieb umgesetzt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch in den folgenden FAQ zum bekannten Versender:

Was ist ein “bekannter Versender”?

Muss ich den Status “bekannter Versender” besitzen, um Luftfracht versenden zu können?

Warum sollte ich die Zulassung zum “bekannten Versender” beantragen?

Muss ich meine Geschäftsprozesse ändern, um den Status “bekannter Versender” zu erhalten?

Was bedeutet es, bekannter Versender zu werden?

Welche Möglichkeiten bestehen, um Luftfracht im Status “sicher” zu versenden?

Haben Sie Fragen zu diesen Themen?

Wir beraten und begleiten Sie gerne bis zum Status bekannter Versender/reglementierter Beauftragter. Den Umfang unserer Unterstützung können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen auswählen.

  • Kostenloses Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen (inkl. Rundgang und anschließender Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise im Bereich Luftfrachtsicherheit). Gerne vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen, zögern Sie nicht uns anzurufen.
  • Erstellung von bekannte Versender Sicherheitsprogrammen (bekannte Versender)
  • Deutschlandweite Durchführung der Schulungen durch LBA zugelassene Ausbilder
  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Vorbereitung auf das Zulassungsaudit (Vor Ort Kontrolle) durch das Luftfahrt Bundesamt
  • Begleitung beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt
  • Durchführung der jährlichen internen Audits (inkl. Checklisten, Dokumentation und Bericht)
  • Bereitstellung eines externen Luftsicherheitsbeauftragten

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne kontaktieren:

Die Erstberatung vor Ort in Ihrem Unternehmen ist unverbindliche und kostenlos.