Luftfrachtsicherheit

Luftfrachtsicherheit und Zollabwicklungen bei Import- und Export Ihrer Luftfracht – mit diesen Kernthemen ist First Class Zollservice® seit 1992 kompetenter Partner für Logistik und Industrie.

Auf dieser Seite bekommen Sie einen Überblick über die Dienstleistungen, für die Sie First Class im Bereich Luftfrachtsicherheit buchen können.

Bei Interesse erreichen Sie uns jederzeit mit dem Kontaktformular und von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr telefonisch unter +49 (0)69 247 547 80.

First Class Academy®
Luftfrachtsicherheit Schulungen & Online Schulungen

Mitarbeiter die im Bereich Luftfrachtsicherheit arbeiten, müssen strenge gesetzliche Vorschriften erfüllen. Dazu gehört auch eine fundierte Ausbildung im Bereich Luftsicherheit. Die Details der für die jeweiligen Mitarbeiter erforderlichen Schulungen hängen vom jeweiligen Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter ab. Dabei gibt es sowohl die jeweilige erstmalige Ausbildung als auch vorgeschriebene Folgeschulungen in regelmäßigen Abständen.

  • Viele der Schulungsinhalte werden im Seminar vermittelt.
  • Ein Teil der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Luftsicherheit kann auch als Online Schulung absolviert werden.

Unter der Marke First Class Academy® bieten wir Ihnen Präsenzseminare und Online Schulungen, mit denen Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Gesetzliche Grundlage der Luftfrachtsicherheit sind die Durchführungsverordnung DVO (EU) 2015/1998 sowie einige Ergänzungen, die im Laufe der Jahre gemacht wurden.

Unser Schulungsangebot umfasst Schulungen und Onlineschulungen für Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitskontrollkräfte und Kontrollkräfte.

Als bekannter Versender, reglementierter Beauftragter, reglementierter Lieferant oder zugelassener Transporteur können Sie Ihr Personal von uns schulen lassen. Weitere Infos zu den Luftsicherheits-Schulungen finden Sie unter:

First-Class-Academy.de

First Class Consults®
Beratung zu Zulassungen in der Luftfrachtsicherheit

Seit den Anschlägen vom September 2011 wird die Luftsicherheit weltweit stärker gesetzlich geregelt als zuvor.

In Europa und Deutschland gibt es eine Reihe von Zulassungen, mit denen Unternehmen ihr Geschäft auf den Luftfrachtbereich ausdehnen können.

  • Firmen mit den entsprechenden Zulassungen dürfen Luftfracht bearbeiten.
  • Firmen ohne die jeweilige Zulassung, sind von diesem Geschäftsfeld ausgeschlossen.

Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Zulassungen vor:

1. Zulassungen vom Luftfahrt-Bundesamt

Damit Luftfracht während des Transports „sicher“ bleibt und nicht zu terroristischen Zwecken missbraucht werden kann, darf die Fracht nur von dafür zugelassenen Unternehmen bearbeitet werden.

D.h. alle Unternehmen und Mitarbeiter, die mit der Luftfracht in Berührung kommen müssen die entsprechende LBA Zulassung haben und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Mit unserer Marke First Class Consults® helfen wir Ihnen beim Zulassungsprozess.

Diese Zulassungen erteilt das Luftfahrt-Bundesamt.

Zulassungen Stand März 2022

bekannte Versender 1498
reglementierte Beauftragte 1451
Transporteure 1748
reglementierte Lieferanten 65

bekannter Versender

Die Zulassung zum bekannten Versender, kurz bV genannt, ist für Unternehmen interessant, die selbst häufig Luftfracht versenden.

Wenn Sie ohne den bV Status Luftfracht auf den Weg bringen, muss diese Fracht von externen Dienstleistern einer Kontrolle unterzogen werden. Dies dient zum Schutz vor terroristischen Anschlägen durch in der Sendung versteckte Sprengstoffe.

Diese zusätzlichen Kontrollen kosten Zeit und Geld. Es dauert länger, bis die Ware ins Flugzeug verladen werden kann, und die externen Dienstleister müssen natürlich auch bezahlt werden. Diese Kosten entstehen mit jeder einzelnen Frachtsendung.

Mit einer Zulassung als bV gilt Ihr Unternehmen als vertrauenswürdig, und die aufwändigen Frachtkontrollen durch externe Dienstleister werden damit unnötig.

Je häufiger Sie versenden, desto mehr lohnt sich für Ihre Firma eine Zulassung zum bekannten Versender.

reglementierter Beauftragter

Bei Transporten zwischen Versender und Flughafen – sowie bei den gesetzlich vorgeschriebenen Frachtkontrollen – kommen die so genannten „reglementierten Beauftragten“ zum Einsatz.

Mit dieser Zulassung darf Ihr Unternehmen also sichere Luftfracht transportieren und Frachtkontrollen durchführen. Für die Frachtkontrolle werden Kontrollmethoden wie zum Beispiel eine Röntgenanlage, ein Sprengstoffspurendetektor oder ein Sprengstoffspürhund eingesetzt.

Die Hauptaufgabe des reglementierten Beauftragten ist es, sicher zu stellen, dass die Fracht sicher ist und während des Transports auch sicher bleibt.

zugelassener Transporteur

Wer sich auf den Transport von Luftfracht spezialisieren möchte – ohne Frachtkontrollen anzubieten – kann die etwas einfachere Zulassung zum „behördlich zugelassenen Transporteur“ beantragen.

Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass die Luftfracht während des Transports vor Manipulationen geschützt ist. Dazu gehört neben der Sicherung der Fahrzeuge auch dass die Fahrer die entsprechende Ausbildung haben.

Mit einer Zulassung als Transporteuer können Sie sich ein Stück vom immer größer werdenden Luftfrachtkuchen abschneiden.

reglementierter Lieferant

Luftfracht ist nicht das einzige Gut, das in Flugzeuge geladen und sicher gemacht werden muss. Auch in Bordvorräten, wie zum Beispiel den Mahlzeiten für die Fluggäste, könnte Sprengstoff versteckt sein.

Firmen, die Bordvorräte in ein Flugzeug liefern, brauchen deshalb auch eine luftsicherheitsrelevante Zulassung vom Luftfahrt-Bundesamt.

Eine Zulassung zum reglementierten Lieferanten ist zum Beispiel interessant für Reinigungsunternehmen und für Cateringunternehmen, die in diesem Bereich arbeiten wollen.

Wir sind selbst als reglementierter Lieferant zugelassen und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Weg zur Zulassung.

2. Zulassungen vom Zoll

Bei Luftfracht handelt es sich natürlich meist um Sendungen über die Landesgrenzen Deutschlands hinweg. Somit kommt auch der deutsche Zoll ins Spiel. Um Zollabwicklungen zu vereinfachen und auch um die Sicherheit zu gewährleisten, bietet deshalb auch der Zoll eine Reihe von Zulassungen an.

Diese Zulassungen laufen unter dem Überbegriff:

AEO – Authorized Economic Operator

Der AEO, auf Deutsch auch ZWB oder „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ genannt, kann in drei Varianten vergeben werden. Zwei davon beschäftigen sich ausdrücklich auch mit dem Thema Sicherheit. Sie gehören deshalb hier mit in unsere Übersicht zur Luftfrachtsicherheit.

Mit einer AEO Zulassung gelten Sie in Zollangelegenheiten als sicher und vertrauenswürdig. Das bringt Ihnen Erleichterungen und Zeitersparnis bei der Zollabwicklung.

Mit Stand Juli 2019 gibt es in Deutschland schon 6468 Unternehmen, die die Vorteile des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nutzen.

First Class ist seit Juli 2010 selbst AEO und bietet Ihnen mit First Class Consults® Unterstützung auf Ihrem Weg zur Zulassung.

Wie hilft Ihnen First Class Consults bei luftfrachtrelevanten Zulassungen?

Am Anfang unserer Zusammenarbeit steht eine Beratung, in der wir gemeinsam feststellen, welche Zulassung Ihnen welche Vorteile bringen kann. Und ob sich der Aufwand für Ihr Unternehmen lohnt.

Die Erstberatung ist kostenlos. Wir kommen gerne zu Ihnen und machen uns vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen. Dabei stellen wir z.B. fest, ob Sie einen Luftfrachtsicherheitsbereich einrichten müssen.

Falls Sie sich dann für eine Zulassung entscheiden, begleiten wir Sie auf dem Weg. Wir helfen Ihnen

  • beim Papierkram des Antragsverfahrens.
  • mit Rat zum Thema Luftfrachtsicherheitsbeauftragter
  • bei der Erstellung eines Luftfracht Sicherheitsprogramms.
  • bei der Beantragung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß Luftsicherheitsgesetz.
  • bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • bei der Einrichtung der betrieblichen Voraussetzungen gemäß Luftfracht Sicherheitsprogramm.

Möchten Sie den Nutzen von Luftsicherheits-Zulassungen mit uns überprüfen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Mehr Infos zu den einzelnen Zulassungen finden Sie unter:

https://first-class-consults.de

First Class Freight®
Luftfracht-Transporte

Die Marke First Class Freight® erledigt für Sie gerne eine schnelle und kompetente Abwicklung Ihrer Luftfracht-Transporte.

Sie können uns für Teilstrecken Ihres Luftfracht-Transports beauftragen, oder den gesamten Transport von Ihrem Unternehmen bis zum endgültigen Empfänger im Ausland von uns erledigen lassen.

Durch langjährige Erfahrung – seit 1992 – haben wir eine optimierte Infrastruktur für Ihre Luftfracht-Transporte. Sie profitieren von günstigen Transporttarifen. Dabei nutzen wir die Möglichkeit durch Sammel-Luftfracht auch besonders preiswerte Transporte zu organisieren.

In Deutschland ist First Class Freight® an 10 Standorten als reglementierter Beauftragter zugelassen.

Damit ermöglichen wir die für Air Cargo gesetzlich vorgeschriebene Einhaltung der sicheren Lieferkette. D.h. als reglementierter Beauftragter transportieren wir Ihre Luftfracht innerhalb Deutschlands „sicher“ zum Flughafen.

Informationen zu unseren Transport-Leistungen und -Tarifen finden Sie hier:

https://first-class-freight.de

First Class Security®
Luftrachtkontrollen

Das Fundament der Luftfrachtsicherheit sind gründliche und zuverlässige Frachtkontrollen. Nur durch die Frachtkontrolle kann sichergestellt werden, dass in einem Versandstück keine gefährlichen Gegenstände versteckt sind. D.h. es geht darum, Gefahren wie versteckte Sprengstoffe, Briefbomben, Paketbomben zu erkennen.

Frachtkontrollen werden streng nach gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Nur Unternehmen mit einer Zulassung als reglementierter Beauftragter dürfen diese Frachtkontrollen anbieten. Die Zulassung der Unternehmen erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt.

Wir bieten Ihnen die Kontrolle Ihrer Luftfracht an den drei Flughäfen Frankfurt Main, Frankfurt Hahn und Hamburg.

First Class Security® ist an 10 Standorten als reglementierter Beauftragter zugelassen.

Mit mobilen Sprengsstoffhunde-Teams können unter bestimmten Voraussetzungen Kontrollen auch in Ihrem eigenen Frachtlager erledigt werden.

Kontrolle von Bordvorräten

Als vom LBA zugelassener reglementierter Lieferant übernehmen wir auch die Kontrolle von Bordvorräten.

Bordvorräte sind Gegenstände, die an Bord eines Flugzeugs dazu bestimmt sind während des Fluges von Fluggästen oder der Besatzung benutzt oder verbraucht zu werden. Dazu gehören beispielsweise Essen und Getränke, Zeitungen, Seife und Klopapier.

Auch diese Lieferungen müssen im Rahmen der Luftsicherheit so gehandhabt werden, dass ein Missbrauch für Anschläge verhindert wird.

Diese Sicherheit wird unter anderem durch stichprobenartige Kontrollen der Bordvorräte gewährleistet. Diese Kontrollen werden mit den gleichen Methoden erbracht wie die Luftfrachtkontrollen: Durchsuchen von Hand, Röntgengeräte, Sprengstoff-Detektionsgeräte usw.

First Class Warehousing®
Luftfrachtlager

Mit der Marke First Class Warehousing® stehen Ihnen sieben professionell ausgestattete Luftfrachtlager zur Verfügung. Alle Standorte haben auch eine Zulassung als reglementierter Beauftragter. Luftsicherheitskontrollkräfte kümmern sich vor Ort um die vorschriftsgemäße Abwicklung Ihrer Luftfracht.

In den Frachtlagern kann Ihre Luftfracht kurzfristig und langfristig sicher aufbewahrt werden. So bleibt die sichere Lieferkette erhalten und Ihre Fracht muss nicht erneut kontrolliert werden.

Sie können auch unsichere Fracht anliefern und in unseren Lagern sicher machen lassen.

Insgesamt bieten wir Ihnen mehr als 13 000 Quadratmeter Lagerfläche. Die Lager haben mehrere Rampen zur Entladung von LKWs sowie ebenerdige Tore zur Busentladung.

In Verbindung mit dem Frachtlager bieten wir eine Reihe von Dienstleistungen. Die Details dazu finden Sie unter:

https://first-class-warehousing.de

First Class Zollservice®
Zollabwicklung für Ihre Luftfracht

Wer Luftfracht verschickt, muss sich auch um die Zollabwicklung kümmern. Unter dem Namen First Class Zollservice® ist die Zollabwicklung für Importe und Exporte seit 1992 unser erstes und ursprüngliches Geschäftsfeld.

Mit jahrzehntelanger Erfahrung und top-aktueller Infrastruktur erledigen wir die Zollabwicklung Ihrer Luftfracht kompetent und schnell.

Wo immer möglich, setzen wir auf digitale Abwicklung. Das ist im Markt noch nicht selbstverständlich und bietet Ihnen eine enorme Zeitersparnis:

Zollfreigaben erreichen wir für Sie meist schon innerhalb von 30 Minuten.

First Class Zollservice® hat den Status zugelassener Wirtschaftsbeteiligter C/S. Das heißt wir bieten zollrechtliche Vereinfachungen und sind auch im Rahmen der (Luftfracht-) Sicherheit vom Zoll anerkannt.

Alle Infos zur Zollabwicklung finden Sie unter:

https://first-class-zollservice.de/zollabwicklung-import-export/

FirstClass Family®
Seit 1992 zertifizierte Dienstleistungen rund um die Luftfrachtsicherheit

Mit sechs Kompetenzmarken helfen wir Ihnen in allen Belangen der Luftsicherheit. Nochmal im Überblick:

  • First Class Academy – Luftsicherheits-Schulungen & Onlineschulungen)
  • First Class Consults – Hilfe bei Luftsicherheits-Zulassungen des LBA und AEO
  • First Class Freight – internationale Luftfracht-Transporte
  • First Class Security – Luftfrachtkontrollen und Sprengstoffspürhunde Task Force
  • First Class Warehousing – Luftfrachtlager & Versandvorbereitung
  • First Class Zollservice – Zollabwicklung für Import & Export

Kontakt

Hauptverwaltung First Class Family®

Für allgemeine Fragen, Buchhaltung, Fragen zu Zertifizierungen und Schulungen:

Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr

Telefon +49 (0)69 247 547 80

Disposition Transporte & Zollabfertigung

Rund um die Uhr erreichbar unter

Telefon +49 (0)69 247 547 841

Mobil +49 (0) 177 92 99 273

Disposition Frachtkontrolle

Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr unter

Tel +49 (0)69 247 547 813

Bild vom First Class Family Leistungs-Prospekt