Newsletter 03/2017

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser,

ich habe Ihnen in den letzten Wochen schon mehrfach über die bevorstehende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes berichtet.

Wir wussten schon seit einiger Zeit, welche Änderungen es geben wird. Nur der Zeitpunkt war unklar.

Am 3. März 2017 (also letzten Freitag) wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist es nun gültig, und alle betroffenen Unternehmen müssen sich darauf einstellen.

Wann werden die Transporteurs-erklärungen ungültig?

Ein wichtiger Punkt ist der Zeitraum der einjährigen Übergangsfrist für Transporteure. Laut telefonischer Auskunft vom LBA am 7. März endet die Übergangsfrist am 04.03. 2018.

D.h. ab 4. März 2018 wird die Transporteurserklärung keine Gültigkeit mehr haben!

  • Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte dürfen dann keine Transporteure ohne Zulassung mehr beauftragen.
  • Transporteure, die bis dahin das mehrmonatige Zulassungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen haben, dürfen dann keine sichere Luftfracht mehr transportieren.

Da verschiedene mehrwöchige Schritte in einer vorgeschriebenen Reihenfolge durchlaufen werden müssen, kann sich die Zulassung 6 bis 9 Monate hinziehen.

Wir haben für Sie auf dieser Seite neue, umfangreiche Informationen zur Transporteurszulassung bereitgestellt:

https://first-class-zollservice.de/zulassung-transporteure

Wichtig: Sofortige Änderungen bei der Warenannahme durch reglementierte Beauftragte

Bei der Warenannahme ergeben sich für reglementierte Beauftragte neue Anforderungen, die sofort OHNE ÜBERGANGSFRIST im Sicherheitsprogramm und in der Praxis umzusetzen sind.

Über die Details wird das Luftfahrtbundesamt in den nächsten Tagen informieren.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Amazon Gutscheine zu gewinnen

Nur noch bis Donnerstag läuft unsere Umfrage zur Newsletter-Zufriedenheit. Bisher haben 79 LeserInnen teilgenommen. Es gibt 3 Amazon Gutscheine zu gewinnen – die Gewinnchancen sind also hoch!

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https://first-class-zollservice.de/umfrage-zur-newsletter-zufriedenheit

Bis zum nächsten Mal,
mit besten Grüßen aus Raunheim

Holger Hille
Geschäftsführer
First Class Zollservice & Transportvermittlungs GmbH
a: Neckarstr. 45, 65479 Raunheim
w: first-class-zollservice.de
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