Liebe Leserinnen und Leser, heute kann ich Sie über eine umfangreiche Änderung bei First Class informieren. Außerdem gibt es wichtige News im Bereich Luftsicherheit und Zoll. Die neue Marke von First-Class-Zollservice: First-Class-Family Wir sind seit mehr als 25 Jahren einer der führenden Anbieter für Transporte und Zollabfertigungen. Im Laufe der Jahre sind weitere Angebote dazugekommen, z.B. • Mitarbeiter-Schulungen, • Luftfrachtsicherheit, • Warehousing, • Leistungen im Bereich Sicherheitsdienste • die Bereitstellung von externen Datenschutzbeauftragten. Für viele unserer heutigen Dienstleistungen ist „Zollservice“ also kein passender Überbegriff mehr. Deshalb präsentieren wir uns seit August unter der neuen Dachmarke … Wir sind immer organisch gewachsen und unsere familiäre Struktur ist ein entscheidender Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Auch im Kontakt mit Kunden pflegen wir einen vertrauensvollen und familiären Umgang. Deshalb nehmen wir bei unserem neuen Erscheinungsbild den Begriff „Family“ als neuen Überbegriff für unsere Angebote. Die First Class Family bildet dann als eine Firmengruppe das Dach für fünf neue Kompetenzmarken: - First Class Academy,
- First Class Consults,
- First Class Freight,
- First Class Security und
- First Class Warehousing.
Mit den fünf Kompetenzmarken sind 64 Mitarbeiter an 13 Betriebsstätten für Sie da! In den nächsten Monaten stellen wir Ihnen die 5 Kompetenzmarken der Reihe nach vor. Einen ersten Einblick können Sie sich bereits hier verschaffen: https://first-class-family.de News Luftsicherheit Durchführung des Sonderkontrollverfahrens Das Sonderkontrollverfahren wird für Luftfrachtsendungen angewandt, welche aus objektiven Gründen nicht geöffnet werden können (beispielsweise Fässer, Gebinde, Gefahrgut, radioaktives Material). Die Nutzung des Sonderkontrollverfahrens ist für die durchführenden reglementierten Beauftragten genehmigungspflichtig und mit einigen Auflagen verbunden. So darf dieses Verfahren beispielsweise nicht für regelmäßige Sendungen angewendet werden. Aktuell entscheidet das LBA über die weitere Vorgehensweise des Sonderkontrollverfahrens und lädt diesbezüglich zu einem Verbändegespräch zum Thema Sonderkontrollverfahren nach Ziffer 6.2.1.6 des Anhangs der Verordnung (EU) 2015/1998 — Nutzung von Explosive Trace Detection (ETD) – am 08.11.2018 ein. Ob das Sonderkontrollverfahren zukünftig mit weiteren Auflagen verbunden ist oder komplett untersagt wird, berichten wir Ihnen schnellstmöglich in unserem nächsten Newsletter. News Zoll und Außenwirtschaft Neubewertungen der Bewilligungen Aufgrund der hohen Zahl der neu zu bewertenden Bewilligungen ist mit einer Bekanntgabe der Ergebnisse der Neubewertung nicht vor Ende 2018 durch den Zoll zu rechnen. Das Ergebnis der Neubewertung wird den Bewilligungsinhabern schriftlich durch das zuständige Hauptzollamt mitgeteilt. Ihre Bewilligungen werden nach erfolgreicher Neubewertung in gleichem Umfang weitergeführt. Jedoch beachten Sie bitte folgende Fristen: Zugelassener Versender (ZV) – akut – sofort Die bisher durch Sie genutzten besonderen Verschlüsse (Zollplomben) dürfen nur noch bis zum 1.5.2019 verwendet werden. Damit Sie auch nach dem 1.5.2019 besondere Verschlüsse verwenden können, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Verwendung neuer besonderer Verschlüsse (Vordruck 0353 und 99f.035301). Zugelassener Empfänger (ZE) – akut – sofort Nach dem Ende des Übergangszeitraumes ab dem 1.5.2019 müssen Sie zusätzlich lnhaber einer Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers sein. Für die Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten. Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden. Der Antrag auf Bewilligung für den Betrieb eines Vewahrungslagers (Vordruck 0392) und auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit (Vordruck 0597) ist ab dem 1.9.2018 zu stellen. Verwahrungslager und Verwahrorte – zeitnah Bewilligte Verwahrungsorte werden im Rahmen einer Bestandsbewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers neu bewertet. Da sich die Anforderungen für die Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers geändert haben, muss ein neuer Antrag (Vordruck 0392) gestellt werden. Für die Bewilligung für den Betrieb eines Verwahrungslagers ist ab dem 1.5.2019 ebenfalls eine Sicherheit zu leisten Zolllager – akut – sofort Für die Bewilligung für den Betrieb einer Lagerstätte ist ab dem 1.5.2016 eine Sicherheit Zu leisten. Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer BewilIigung Gesamtsicherhert geleistet werden. Bifte stellen Sie einen Antrag auf Bewilligung einer Gesamtsicherheit (Vordruck 05971 ab dem 1.9.2018. Alle Vordrucke sind erhältlich über https://www.zoll.de. Soweit zu den News im November 2018. Im nächsten Monat erwartet Sie dann wieder unser Weihnachtsgewinnspiel. Herzliche Grüße aus Raunheim | Holger Hille | Geschäftsführer | First Class Zollservice & T. GmbH | p: | +49 (0)69 247 547 8-0 | f: | +49 (0)69 247 547 8-20 | a: | Neckarstr. 45, 65479 Raunheim | w: | first-class-zollservice.de | | | |