Liebe Leserinnen und Leser, am Freitag habe ich Sie zum Weihnachtsgewinnspiel eingeladen. In den ersten vier Tagen haben 123 Leser teilgenommen, davon haben aber nur 59 mit der richtigen Lösung geantwortet. Bei bisher nur 59 “Konkurrenten” haben Sie tolle Gewinnchancen eins von drei iPads zu gewinnen. Machen Sie deshalb schnell noch mit auf: https://first-class-zollservice.de/weihnachtsgewinnspiel News Luftsicherheit Entscheidung zum Sonderkontrollverfahren Wie bereits in unserem letzten Newsletter angekündigt fand am 08.11.2018 beim Luftfahrt-Bundesamt ein Termin mit den betroffenen Verbänden zum Thema “Sonderkontrollverfahren” statt. Das Sonderkontrollverfahren wird bislang für Luftfrachtsendungen angewandt, welche aus objektiven Gründen nicht geöffnet werden können (beispielsweise Fässer, Gebinde, Gefahrgut, radioaktives Material). Die Teilnehmer wurden darüber informiert, dass es die Möglichkeit dieser Kontrolle zukünftig nicht mehr geben wird. Ein genauer Termin für die Untersagung, bzw. den Widerruf bisher genehmigter Sonderkontrollverfahren ist noch nicht bekannt gegeben. First Class hat vorgesorgt und ein alternatives Sonderkontrollverfahren bereits genehmigt bekommen! Ab sofort können wir Ihre radioaktiven Sendungen direkt beim Versender kontrollieren und somit sicher machen. Der Versender benötigt dafür keine eigene Zulassung und/oder Genehmigung. Bei Interesse, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren – Ihr Ansprechpartner ist: Holger Hille (Tel.: 06142 8358515). News Zoll und Außenwirtschaft Änderung bezüglich der Bewilligungen Zugelassener Empfänger und Verwahrungsorte-/Lager Zu jedem Verwahrungsort sind jetzt auch die „Einzelheiten zu den Lagerorten“ anzugeben. Der Antragsteller müssen zukünftig auch Unterlagen zum Verwahrungsort (bspw. Grundriss) dem Antrag beifügen. Neue Verwahrungsorte sind immer, auch bei der Neuerteilung der Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern, mit dem Antrag auf Zulassung von Verwahrungsorten (Vordruck 0394) bei dem für den Verwahrungsort zuständigen Zollamt zu beantragen. Es werden ab sofort keine Erweiterungen, ohne den zugestimmten Verwahrort seitens des Zollamtes, angenommen! Die nächsten Schulungstermine Zollschulung – Import/Export/Zollvorschriften nach UZK – Zusatzveranstaltung am 05.02.2018 in 64546 Mörfelden-Walldorf Auf Grund der Vielzahl der Anmeldungen zur ausgebuchten Zollschulung vom 05.11.2018 haben wir noch eine Zusatzveranstaltung für den 05.02.2019 eingerichtet. Die Seminargebühren inkl. Schulungsunterlagen, Getränken und einem Mittagessen betragen je Teilnehmer € 495,00 netto. Schulungsthemen: - Zollverfahren bei der Ausfuhr
- Zollverfahren bei der Einfuhr
- Versandverfahren T1/T2/T2F
- Carnet ATA
- SCI-Status im AWB
- Entzug aus der zollamtlichen Überwachung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung. Datenschutzschulungen für Mitarbeiter in 64546 Mörfelden-Walldorf Das Ziel der Datenschutzschulung nach Bundesdatenschutzgesetz ist, dass die Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie mit Unternehmerdaten sensibilisiert werden. Zudem halten Sie so die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Datenschutzanforderungen ein. Die Schulungskosten betragen 375,00€ netto je Teilnehmer. 19.02.2019 21.05.2019 17.09.2019 12.12.2019 Zur Anmeldung für eine der Zoll- oder Datenschutz-Schulungen antworten Sie einfach auf diese E-Mail, oder kontaktieren Sie uns mit den u.g. Kontaktdaten. Herzliche Grüße aus Raunheim, | Holger Hille | Geschäftsführer | First Class Zollservice & T. GmbH | p: | +49 (0)69 247 547 8-0 | f: | +49 (0)69 247 547 8-20 | a: | Neckarstr. 45, 65479 Raunheim | w: | first-class-zollservice.de | | | |