Reglementierter Beauftragter Aufgaben
Grundsätzlich hat der reglementierte Beauftragte die Aufgabe, beim Versand von Luftfracht und Luftpost die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten.
Bei der Annahme von Sendungen hat der regB zunächst die Aufgabe, die Herkunft der Sendung zu prüfen. Dazu gehören im Detail:
- Ursprung der Sendung, also Identität und Adresse des Versenders
- Identität der Person welche die Sendung übergibt
- Transportkette vom Versand bis zur Übergabe an den regB
Hierbei kann der Reglementierte Beauftragte die Sendung als sicher oder unsicher einstufen. Sendungen werden dann als unsicher kategorisiert, wenn einer (oder mehrere) der folgenden Punkte zutrifft:
- Fracht stammt nicht aus einer sicheren Lieferkette
- Fracht wurde keiner Sicherheitskontrolle unterzogen
- Fracht wurde nicht im Sicherheitsbereich gelagert
- Beschädigte bzw. manipulierte Fracht
Aus der o.g. Überprüfung ergibt sich also, ob die Sendung unsicher ist oder sogar ein hohes Risiko aufweist.
Sofern die angenommene Sendung nicht als sicher eingestuft werden kann, hat der reglementierte Beauftragte die Aufgabe, mit geeigneten Kontrollmethoden eine Kontrolle der Fracht vorzunehmen. Dabei wird festgestellt, ob sich in der Fracht verbotene Gegenstände befinden.
Durch geeignete Kontrollmaßnahmen kann der unsichere Status der Sendung in den sicheren geführt werden.
Zulässige Kontrollmaßnahmen für die Sendung sind hierbei:
- Durchsuchung per Hand
- Röntgengeräte
- Sprengstoffdetektoren
- Sprengstoffspürhunde
- Sprengstoff-Spurendetektoren
- Sichtprüfung
Fracht- und Postsendungen werden von einem Reglementierten Beauftragten also kontrolliert bevor diese in das Luftfahrzeug verladen werden.
Am Ende der Kontrolle steht die Vergabe des Sicherheitsstatus.
Nach der durchgeführten Kontrolle erstellt der Reglementierte Beauftragte (elektronisch oder in Papierform) die erforderlichen Begleitdokumente in Form eines Luftfrachtbriefes (Air Waybill = AWB).
Der Nachweis der Frachtkontrolle kann auch auf einem Manifest oder auf einem Lieferschein erbracht werden. Wichtig hierbei ist die Erkennbarkeit des Absenders.
Wann muss der regB keine Frachtkontrolle durchführen?
Sollte der Reglementierte Beauftragte die Sendung von einem anderen reglementierten Beauftragten oder bekannten Versender erhalten haben, so muss die Sendung keiner erneuten Kontrolle unterzogen werden.
Allerdings gilt dies nur, wenn sämtliche, an der Kette Beteiligten Unternehmen, die Sicherungsmaßnahmen nachweislich eingehalten und protokolliert haben.
Der Reglementierte Beauftragte muss dafür sorgen, dass bereits als sicher eingestuften Güter vor unbefugten Zugriffen sowie Manipulationen geschützt werden. Ziel dieser Sicherung ist, dass keine verbotenen Gegenstände in die Sendung gelangen.
Eine weitere Aufgabe des Reglementierten Beauftragten ist deshalb die Sicherstellung, dass sich kein unbefugter Dritter Zugang zu Betriebsräumen oder Lagerhallen verschafft. Sollte dennoch der Zutritt durch eine betriebsfremde Person notwendig sein, so muss der regB sicherstellen, dass die betriebsfremde Person von einer für diese Aufgabe geschulte Person des Unternehmens begleitet wird.
Der reglementierte Beauftragte muss die Einhaltung der Standards nur für das eigene Unternehmen gewährleisten.
Im Unternehmen des reglementierten Beauftragten hat der Sicherheitsbeauftragte die Aufgabe die Einhaltung und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften zu organisieren und überwachen.
First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum reglementierten Beauftragten. Bei Interesse an einer Beratung
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