Ein reglementierter Beauftragter ist ein Unternehmen, das im Rahmen des Transports von Luftfracht eine Reihe von Aufgaben übernimmt.

In den letzten Jahren wurden in Europa und Deutschland immer präzisere Sicherheitskonzepte entwickelt, um die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs zu verbessern. Diese Konzepte führten dann zu entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, die von den beteiligten Unternehmern umgesetzt werden müssen.

In Deutschland ist für die Kontrolle der “sicheren Lieferkette” das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Dort insbesondere die Abteilung Luftsicherheit. Das LBA überwacht also alle Unternehmen, die mit dem Versand, der Kontrolle und dem Transport von Luftfracht zu tun haben.

Reglementierter Beauftragter

Reglementierte Beauftragte sind Unternehmen wie Spediteure, Lagerhalter und Logistikdienstleister, die mit Luftfracht arbeiten.

Reglementierte Beauftragte haben die Aufgabe, durch geeignete Sicherheitskontrollen die Fracht als „nicht sicher“ (nicht sicher = unsicher oder Luftfracht mit hohem Risiko) oder “sicher” einstufen.

Die Aufgaben des reglementierten Beauftragten erstrecken sich hauptsächlich auf die Prüfung der Lieferkette.

Dabei wird u.a. geprüft ob die Sendung aus einer sicheren (hauptsächlich bekannter Versender) oder unsicheren Lieferkette stammt.

Lagerhalter, die als regB zugelassen sind, haben die Aufgabe bei der Frachtannahme festzustellen ob alle Anforderungen (verschlossenes Fahrzeug, Fahreridentität, Manipulationen, etc.) eingehalten werden. Auch die Frachtannahme ist eine Sicherheitskontrolle innerhalb der Lieferkette.

Die Statusvergabe, dass heißt die Entscheidung ob eine Luftfrachtsendung als sicher oder nicht sicher eingestuft werden muss, dürfen ausschließlich reglementierte Beauftragte vornehmen.

Zudem gibt es reglementierte Beauftragte die separat über genehmigte Kontrolltechniken verfügen (Frachtröntgengeräte, Sprengstoffspurendetektoren, etc.). Diese reglementierten Beauftragten dürfen zusätzlich, die nicht sicheren Sendungen – mittels Anwendung der Kontrolltechniken – in sichere Sendungen einstufen.

Luftfrachtkontrollen mittels Kontrolltechniken werden durchgeführt, um festzustellen, ob die Fracht als sicher eingestuft werden kann. Mit “sicher” ist gemeint, dass keine verbotenen Gegenstände – wie z.B. Sprengstoff – in der Fracht versteckt sind.

Nur Fracht, die als “sicher” eingestuft wurde, darf in ein Flugzeug verladen werden.
Damit ein Unternehmen als reglementierter Beauftragter Frachtkontrollen durchführen darf, ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrt Bundesamt erforderlich.

Reglementierter Beauftragter

Haben Sie Fragen zur Zulassung als reglementierter Beauftragter?

Wir beraten und begleiten Sie gerne bis zum Status reglementierter Beauftragter.

Den Umfang unserer Unterstützung können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen auswählen:

  • Am Anfang steht ein kostenloses Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen. Dabei machen wir einen Rundgang und geben Ihnen Empfehlungen, wie Ihr Weg zur Zulassung aussehen kann.
  • Wir helfen Ihnen bei der Erstellung des Luftfrachtsicherheitsprogramms (eine der Grundlagen für die Zulassung als reglementierter Beauftragter).
  • Wir bieten in vielen Städten Deutschlands, aber auch als Online-Seminar, oder sogar in Ihrem Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Luftsicherheits-Schulungen an.
  • Wir helfen bei der Planung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Vorbereitung auf das Zulassungsaudit, das das Luftfahrt Bundesamt in Ihrem Unternehmen durchführen wird
  • Wir begleiten Sie beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt.
  • Durchführung der jährlichen internen Audits (inkl. Checklisten, Dokumentation und Bericht)
  • Auf Wunsch können wir einen externen Luftsicherheitsbeauftragten zur Verfügung stellen.

Gerne vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihnen, zögern Sie nicht uns anzurufen oder uns eine Anfrage zu schicken.

Weiterführende Artikel zur regB Zulassung:

Reglementierter Beauftragter Voraussetzungen
Reglementierter Beauftragter Aufgaben
Reglementierter Beauftragter Pflichten
Reglementierter Beauftragter Liste
Reglementierter Beauftragter EU Datenbank
Reglementierter Beauftragter / Bekannter Versender Unterschied
Reglementierter Beauftragter Kosten
Reglementierter Beauftragter speditionelle Tätigkeit
Reglementierter Beauftragter Schulung
Reglementierter Beauftragter Dokumente Formulare
Reglementierter Beauftragter Zulassung

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten.

Bei Interesse an einer Beratung können Sie uns gerne kontaktieren:

Die Erstberatung vor Ort in Ihrem Unternehmen ist unverbindliche und kostenlos.