Reglementierter Beauftragter speditionelle Tätigkeit
Zu den speditionellen Tätigkeiten eines reglementierten Beauftragten gehört unter anderem die Abwicklung von Fracht- und Postsendungen vom Absender bis hin zum Empfänger. Dabei spielt es keine Rolle ob die Fracht- bzw. Postsendungen über Land, See oder Luft transportiert wird. Dies kann entweder national oder international geschehen.
Eine speditionelle Tätigkeit ist also zunächst einmal davon unabhängig, ob ein Unternehmen luftsicherheitsrelevante Fracht abfertigt. Beim reglementierten Beauftragten spielt der Status regB aber nur im Rahmen von Luftfracht und Luftpost eine Rolle.
Denn bei luftsicherheitsrelevanten Sendungen übernimmt der reglementierte Beauftragte weitere Tätigkeiten, die bei „normalen“ Sendungen nicht anfallen.
Bei der Annahme von Luftfracht– und Luftpostsendungen muss der regB die Einhaltung der sicheren Lieferkette gewährleisten. Hierbei überprüft der reglementierten Beauftragte bspw.
- die Identität des anliefernden Fahrers (Personalausweis oder Reisepass)
- ob der Fahrer die nötige Schulung absolviert hat,
- ob das Fahrzeug sowie der Laderaum ordnungsgemäß verschlossen ist
- ob Sendung Manipulationen aufweist
- welches Unternehmen die Fracht anliefert
- usw.
Diese Überprüfung wird dokumentarisch festgehalten.
1. Vom Absender zum Empfänger
Der reglementierte Beauftragte muss bei seinen speditionellen Tätigkeiten die Einhaltung der sicheren Lieferkette immer gewährleisten. Dazu muss der reglementierte Beauftragte bei einem Transport überprüfen, von wem die Sendung stammt.
Sollte die Sendung von einem anderen reglementierten Beauftragten oder einem bekannten Versender kommen, so kann der reglementierte Beauftragte die Sendung als “sicher” einstufen. Der aktuellen Status des Unternehmens, von dem die Sendung übernommen wird, kann auf der EU Datenbank (Liste reglementierter Beauftragter und bekannter Versender) kontrolliert werden.
Sofern der Absender nicht in der Unionsdatenbank hinterlegt ist, so gilt es, die ankommende Sendung zunächst als “unsicher” zu deklarieren.
2. Unsichere Sendungen müssen kontrolliert werden.
Der reglementierte Beauftragte muss nun für die unsichere Sendung weitere Kontrollmaßnahmen einleiten. Hierfür werden gewisse technische Voraussetzungen (funktionstüchtiges Röntgengerät, Sprengstoff-Spurendetektoren usw.) sowie Luftsicherheitskontrollkräfte benötigt, die die Sendungen kontrollierten.
Wichtig: Nur der reglementierte Beauftragte darf Sendungskontrollen durchführen. Diese Kontrollen dienen zum Erhalt der sicheren Lieferkette.
Sofern in der Sendung keine gefährliche Ware (z.B. Sprengstoff) gefunden wird, kann die Sendung als “sicher” eingestuft werden.
Anmerkung: Paket- und Expressdienstleister (wie z.B. FedEx oder DHL) behandeln jede Fracht sowie Luftpostsendung als unsicher, auch wenn diese von einem bekannten Versender stammt. Die Paket- und Expressunternehmen führen selbstständig Kontrollen an den Sendungen durch und beladen diese auf ihre eigenen Fahrzeuge.
3. Was geschieht mit Sendungen, die beschädigt sind?
Sollte eine Sendung vom reglementierten Beauftragten angenommen werden, die Beschädigungen aufweist, (bspw. Riss im Paket, Eindellungen, Loch in der Palette usw.), so muss diese Sendung als Sendung mit “hohem Risiko” (HRCM = High Risk Cargo and Mail = Fracht und Post mit hohem Risiko) eingestuft werden. Die Sendung muss dann dementsprechend gekennzeichnet werden.
Für solche Post- und Frachtsendungen muss ein sogenanntes Doppelverfahren eingeleitet werden. Dies bedeutet dass, anstatt nur einer Kontrollmaßnahme zwei Kontrollmaßnahmen zwingend durchgeführt werden müssen.
Dabei muss eine dieser Kontrollmaßnahmen ein Sprengstofftest sein. Dies kann entweder durch einen Sprengstoffspürhund erfolgen oder aber durch einen Sprengstoff-Spurentest.
Nachdem die Fracht- bzw. Postsendung das Doppelverfahren überstanden hat und nichts zu beanstanden war, wird diese Fracht- bzw. Postsendung mit einem neuen Status (SHR = Secured High Risk = Gesichert hohes Risiko) versehen. Somit ist erkennbar, dass diese Sendung eine Sendung mit HRCM-Status war und durch das Doppelverfahren kontrolliert wurde.
Sendungen welche nun den SHR-Status tragen, dürfen mit Passagier- sowie Frachtflugzeuge befördert werden.
Der reglementierte Beauftragte ist sowohl für die physische als auch für die dokumentarische Abwicklung der Luftfracht- sowie Luftpostsendungen zuständig. Der reglementierte Beauftragte stellt im Rahmen seiner Tätigkeit auch die Luftfrachtbriefe aus.
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