Reglementierter Beauftragter EU Datenbank

Alle reglementierten Beauftragten sowie bekannten Versender, werden bei erfolgreicher Zulassung durch das Luftfahrtbundesamt mit einer alphanumerischen Kennzeichnungsnummer in der EU Datenbank zur Sicherheit der Lieferkette eingetragen.

In dieser Datenbank können die bekannten Versender verifizieren, welche Unternehmen den Status des Reglementierten Beauftragten tragen. Die Informationen der oben genannten EU Datenbank wird allen reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern zur Verfügung gestellt.

Nachdem Ihr Unternehmen erfolgreich durch die zuständige Behörde inspiziert wurde, werden die Eintragungen in die Datenbank am nächsten Werktag durchgeführt.

Sobald die reglementierten Beauftragten bzw. bekannten Versender von der zuständigen Behörde in die EU Datenbank eingetragen werden, schickt diese automatische Emails an die zuständigen Sicherheitsbeauftragten. Darin enthalten sind folgende wichtige Informationen:

  • Der eigene Benutzerzugang zur EU Datenbank
  • Die Benutzerzugänge für alle weiteren Mitarbeiter, die Zugang zur Datenbank haben sollen

Die von der Firma genannten Maiadressen des Sicherheitsbeauftragten (und dessen Stellvertreters) müssen richtig angegeben werden.

Um nun auf das System zugreifen zu können, muss Ihr Sicherheitsbeauftragter sich zuerst in der EU Datenbank anmelden und die Benutzer bestätigen sowie die Passwörter entschlüsseln. Der Sicherheitsbeauftragte verwendet dazu ein Masterpasswort, dass er ebenfalls per Email bekommen hat.

Konsultieren Sie die EU-Datenbank mindestens 1 mal am Tag,

  • um den Sicherheitsstatus der reglementierten Beauftragten zu prüfen, bevor diese eingesetzt werden.
  • um den Sicherheitsstatus der bekannten Versender zu prüfen, bevor die Ware abgeholt wird.

Die Eintragung als Reglementierter Beauftragter in der EU Datenbank gilt nur für 5 Jahre. Allerdings wird Ihr Sicherheitsbeauftragter 90, 60 und 30, vor dem Ende der Zulassung durch per Email darauf hingewiesen dass der Ablauf der Zulassung bevorsteht. Sie können jedoch für weitere 5 Jahre als Reglementierter Beauftragter zugelassen werden, wenn Sie eine weitere vor Ort Inspektion durch die Zuständige Behörde beantragen. Diese Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf beantragt werden.

Sofern der Status aberkannt wird, wird der reglementierte Beauftragte aus der EU Datenbank gelöscht.

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