Reglementierter Beauftragter / Bekannter Versender Unterschied

Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte sind beides Unternehmen, die im Rahmen der sicheren Lieferkette für Luftfracht eng zusammen arbeiten. Beim Transport einer Luftfracht können sowohl regB als auch bV beteiligt sein.

Eine der häufigsten Fragen dazu ist: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem bekanntem Versender und dem reglementieren Beauftragtem?

Bekannte Versender:

Bekannte Versender sind vom Luftfahrtbundesamt, zugelassene Unternehmen (meist Herstellerbetriebe), die sichere Luftfracht erstmalig in den Sendungsumlauf bringen. Dabei muss die jeweilige Sendung ihren Ursprung in der jeweils zugelassenen Betriebsstätte haben.

Der bekannte Versender hat seine Unternehmensabläufe so organisiert, dass es den Vorschriften der Luftsicherheit entspricht.

Der Bekannte Versender gewährleistet auf eigene Verantwortung, dass die identifizierbare Luftfrachtsendung an seinem Betriebsstandort ausreichend vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor Manipulation geschützt ist. Dies befähigt den bekannten Versender dazu, die Luftfracht an ein Unternehmen als “sicher” zu überreichen, das den Status des reglementierten Beauftragten oder des zugelassenen Transporteurs hat.

Reglementierter Beauftragter:

Reglementierte Beauftragte sind beispielsweise Versand- & Expressunternehmen, Spediteure, Lager- und Transportdienstleister, etc. die durch den Status des regB eine einfachere Abwicklung der Fracht am Flughafen erreichen können. Der regB ist das wichtigste Bindeglied, in der sicheren Lieferkette.

Der regB übernimmt Fracht als sicher vom bekannten Versender, oder kann unsichere Fracht übernehmen und „sicher machen.“

Durch die Zulassung zum Reg. B. dürfen die Unternehmen, welche den Status erlangt haben, Fracht, die vom einem Versender überreicht werden, als sicher bzw. unsicher einstufen.

Unsichere Fracht wird dabei durch geeignete Kontrollmaßnahmen “sicher gemacht”. Als “sicher” eingestufte Fracht kann ohne weitere Kontrolle transportiert und an die Airline übergeben werden.

Der reglementierte Beauftragte trägt die Verantwortung zur Erfüllung folgender Punkte:

  • Er prüft die Identität der Mitarbeiter, die ihm eine Sendung übergeben.
  • Er entscheidet, ob die Sendung ohne weitere Kontrolle als sicher deklariert werden kann.
  • Bei unsicheren Sendungen wendet er geeignete Kontrollmethoden an, um die Sicherheit zu prüfen. D.h. zu prüfen, dass keine verbotenen Gegenstände in der Fracht sind.
  • Er legt den Sicherheitsstatus fest und macht die entsprechenden Angaben in den Dokumenten
  • Er stellt sicher, dass bereits als sicher eingestufte Sendungen nicht mehr manipuliert werden können. Dies geschieht z.B. durch Zugangskontrollen.

Fazit zum Unterschied zwischen reglementiertem Beauftragtem und bekanntem Versender

Der bekannte Versender ist der Hersteller (also der Ursprung) der Ware bzw. der Sendung. Er steht also immer am Anfang der sicheren Lieferkette.

Er muss ebenfalls, genau wie der reglementierte Beauftragte, behördlich zugelassen werden. Der bV hat die gleiche Auflagen zu erfüllen wie der regB. D.h.

Die Ware muss zunächst in sicheren Räumen (Sicherheitsbereich, welcher durch Zugangskontrollen geschützt ist) hergestellt werden. Anschließend muss diese in sicheren Räumen verwahrt werden. Zu diesen Räumen dürfen keine Fremde Personen Zutritt haben. Das Personal muss zudem, wie beim reglementierten Beauftragten, die Schulungen absolviert haben.

Der reglementierte Beauftragte ist ein Zwischenglied in der sicheren Lieferkette. Er steht nicht am Anfang, sondern übernimmt die Ware vom Versender oder von vorherigen Transporteuren.

Unter Zuhilfenahme der EU-Datenbank, überprüft er die Absender der Sendungen und stuft dementsprechend die Sendungen als sicher oder unsicher ein. Zudem ist der regB der Logistiker und das zuständige Unternehmen für den Transport der Sendung von Ausgangspunkt zur Airline.

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