Reglementierter Beauftragter Kosten

Für den angehenden reglementierten Beauftragten fallen diverse Kosten für den Zulassungsprozess an. Diese können, je nach Größe des Unternehmens, unterschiedlich hoch ausfallen. Ein pauschaler Betrag kann hierbei nicht genannt werden. Die Kosten für den Zulassungsprozess setzen sich unter anderem aus folgenden Punkten zusammen:

  1. Gebühren für das Zulassungsverfahren:

Laut des Gebührenverzeichnisses der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) vom 23.05.2007 belaufen sich die Zulassungsgebühren (Verwaltungskosten, Kosten der vor-Ort-Kontrolle, Kosten für die Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms) zwischen 200€ und 10.000€. Dies ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Den Link zu der aktuellen (veralteten) offiziellen Luftsicherheitsgebührenverordnung finden Sie hier –> https://www.gesetze-im-internet.de/luftsigebv/BJNR094400007.html

Am 04.03.2017 wurde eine Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes vorgenommen und neu eingeführt. Mit der Novellierung wurde ein neuer Paragraph (§17a – Gebühren und Auslagen) geschaffen womit erstmalig eine geltende Rechtsgrundlage für das Luftfahrtbundesamt geschaffen wurde, Gebühren für Ihre Tätigkeit erheben zu dürfen, da dieser Paragraph im Luftsicherheitsgesetz verankert ist.

Wann eine neue Gebührenverordnung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft tritt ist noch nicht bekannt. Sämtliche angefallenen Gebühren und Auslagen können nach dem Inkrafttreten der neuen Luftsicherheitsgebührenverordnung nacherhoben werden.

  1. Schulungskosten des Personals:

Das Personal Ihres Unternehmens muss diverse Schulungen absolvieren um den Status des reglementierten Beauftragten erwerben zu können. Diese Schulungen wären folgende:

Luftsicherheitsschulung (gemäß 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung wird von allen Mitarbeitern benötigt, welche bei Luftpost und Luftfrachtsendungen, Sicherheitskontrollen durchführen. Die Schulungskosten bei Die Schulungskosten bei First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH belaufen sich je nach gewählter Schulungsart auf

  • 48,00€ für eine Onlineschulung
  • 70,00€ für das Präsenzseminar inklusive Seminarunterlagen

Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß 11.2.7 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulungen benötigen Personen, mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht / Luftpostsendungen. Diese Personen haben lediglich Zugang zu sicherer Luftfrachtsendung, führen aber selbst keine Sicherheitskontrollen durch. Die Schulungskosten bei Die Schulungskosten bei First Class Zollservice Transportkettensicherheit & Transportvermittlungs GmbH belaufen sich je nach gewählter Schulungsart auf

  • 30,00€ für eine Onlineschulung
  • 55,00€ für das Präsenzseminar inklusive Seminarunterlagen
  1. Schulungskosten des Luftsicherheitsbeauftragten:

Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gemäß 11.2.5 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulungen richtet sich an die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche zum Sicherheitsbeauftragten (sowie stellvertretenden Sicherheitsbeauftragten) ernannt werden sollen.

Die Kosten des Seminars welches von First Class Zollservice Transportkettesicherheit & Transportvermittlungs GmbH angeboten wird, belaufen sich auf insgesamt 1250,00€. Darin enthalten sind:

  • Seminargebühren
  • Seminarunterlagen
  • Getränke
  • ein Mittagessen pro Tag

Der Luftsicherheitsbeauftragte besitzt eine gesonderte Stellung im Unternehmen und ist ausschließlich der Geschäftsleitung unterstellt. Zudem ist der Luftsicherheitsbeauftragte dazu berechtigt, anderen Mitarbeitern im Bereich der Luftfracht, Anweisungen zu erteilen. Diese Anweisungen müssen von den Mitarbeitern befolgt werden. Die Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten wird ausschließlich im Präsenzseminar abgehalten und geht über die Dauer von 4 Tagen zu insgesamt 35 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten).

  1. Kosten der Zuverlässigkeitsüberprüfung:

Die Kosten der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetzt variieren von Bundesland zu Bundesland und darf, nach dem Gesetzt zwischen 5€ und 150€ pro Person betragen. In Frankfurt belaufen sich die aktuellen Gebühren auf 65€ wie auch der bundesweite Durchschnitt.

  1. Eventuell anfallende Investitionskosten

Diese Kosten können nicht pauschal berechnet werden, da dies abhängig von den Sicherheitsstandards sowie Ihrer Ausrüstung des Unternehmens ist. Hier stellt sich die Frage, in welche Neuerungen Sie investieren möchten bzw. müssen. Benötigen Sie ein Röntgengerät? Möchten Sie in Sprengstoffspürhunde investieren usw.?

Das Luftfahrtbundesamt überprüft zudem Ihre betrieblichen Sicherheitsstandards. Um diesen Ansprüchen genüge zu tun, müssen Sie Ihr Unternehmen mit diversen Sicherheitsaspekten Ausstatten. Diese können vom Sicherheitsdienst bis hin zum Iris-Scanner für Tür-Schließmechanismen sein. Je nach Art und Umfang Ihrer Aufrüstung, müssen Sie mit mehren 1000€ rechnen.

  1. Wiederholpflichtige Schulungen & Zuverlässigkeitsüberprüfung:

Sämtliche Schulungen sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG müssen vor Ablauf der 5 Jahres Frist wiederholt werden. Hierfür fallen Ihrem Unternehmen die Schulungskosten sowie die Kosten der Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Mitarbeiter an, welche die Schulungen sowie die Zuverlässigkeitsüberprüfungen bereits 5 zuvor absolviert haben.

First Class Consults® unterstützt Unternehmen kompetent bei der LBA Zulassung zum reglementierten Beauftragten. Bei Interesse an einer Beratung

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